Weinland

Volg verkauft Tabakwaren nur noch an Erwachsene

Ab heute werden in den Volg- und Landi-Läden keine Zigaretten, Schnupf oder sonstige Tabakwaren mehr an U18-Jährige verkauft. Jugendliche sollen so besser vor Suchtmitteln geschützt werden.

von Cindy Ziegler
01. März 2019

Ab wann ist man alt genug, um Suchtmittel selbst im Laden zu kaufen? Mit dieser Frage befassen sich Detailhändler und die Gesetzgeber in der Schweiz schon lange (siehe Kasten). Auch bei der Fenaco, die die Volg-Läden, Landis und Topshops betreibt, ist der Jugendschutz ein Thema. Ab heute, 1. März, werden Tabakwaren nicht mehr an Minderjährige verkauft.

«Es ist eine Grundsatzentscheidung», sagt Edith Fässler, Leiterin Volg-Läden der Landi Weinland. Zigaretten, Schnupftabak und Ähnliches berge ein grosses Suchtpotenzial, die Jugendlichen müssten entsprechend geschützt werden. Das Verkaufsverbot für U18-Jährige auch auf Bier und Wein auszudehnen, wie es andere Detaillisten, wie  beispielsweise Coop, machen, habe die Landi jedoch nicht vor. «Wir konzen­trieren uns auf Tabak.»

Man nehme es in Kauf, dass die Jugendlichen sich ihre Zigis nun irgendwo sonst besorgen, wo sie sie bereits ab 16 Jahren bekommen, meint Edith Fässler. Christa Gomez von der Suchtprävention des kantonalen Zentrums Breitenstein ist überzeugt, dass der Jugendschutz eine wichtige Massnahme für die Suchtprävention darstellt – je geringer die Verfügbarkeit, desto kleiner die Verlockung. Verkaufseinschränkungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, wie ab heute in den Volg-Filialen, seien daher sinnvoll.

Zum Teil keine Regelung
In der Schweiz existiert kein einheitliches Jugendschutzgesetz. Die Vorgaben variieren zum Teil von Kanton zu Kanton stark. So darf beispielsweise im Tessin gar kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden. Im Kanton Zürich ist die Abgabe von Bier und Wein an unter 16-Jährige verboten sowie die Abgabe von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren.

Auch bei der Alterseinschränkung in Bezug auf die Tabakwaren existieren unterschiedliche Regelungen. Während im Kanton Zürich die Abgabe an U16-Jährige verboten ist, liegt die Alterslimite beispielsweise im Kanton Schaffhausen bei 18 Jahren. In gewissen Kantonen (Appenzell Innerrhoden, Genf und Schwyz) gibt es gar keine Regelung in Bezug auf das Abgabealter von Zigis und Co.

 

Was machen die anderen Detailhändler?


Seit dem 1. Januar 2019 verkaufen Coop, Denner und Valora (Betreiberin von «kkiosk», «avec» und «pressbooks») keine Zigaretten und andere Tabakprodukte sowie E-Zigaretten mehr an Jugendliche unter 18 Jahren. Die Detaillisten greifen damit, wie die Fenaco nun auch, einer einheitlichen Branchenregelung und neuen Gesetzen vor.

Die Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels hat eine entsprechende Branchenvereinbarung ausgearbeitet. Die Vereinigung ist die Dachorganisation von Unternehmen und Organisationen des Gross- und Einzelhandels mit Tabakwaren. Die Umsetzung  der Vereinbarung sei im ersten Quartal 2019 geplant.

Anlass dazu habe das neue Tabakproduktegesetz des Bundes gegeben. Dieses sieht eine schweizweite Regelung vor. Ausserdem will der Bundesrat den Verkauf von Zigaretten an Minderjährige ganz verbieten. Die Schlussabstimmung im Parlament ist auf Ende 2020 geplant. Frühestens ab 2022 sollen das neue Gesetz sowie die Verordnungen in Kraft treten. (ciz)

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