Als wichtigstes Traktandum stand ein dringliches Postulat von Mitte, GLP, FDP, EVP, SP, Grünen und AL über die «Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV)» auf der Traktandenliste. Gemäss diesem musste der Regierungsrat aufzeigen, wie der Antragsprozess vereinfacht und die Planungssicherheit für potenzielle Anspruchsberechtigte erhöht werden kann. Die Postulanten begrüssten den Bericht des Regierungsrates. Dieser zeigt auf, dass Familien und Alleinerziehende in bescheideneren Verhältnissen grundsätzlich bedarfsgerecht unterstützt werden. Fünf einzelne verbesserungsfähige Punkte kann der Kantonsrat anpacken, sobald das Volk im Herbst über die Aufstockung des Kantonsbeitrags abgestimmt hat. Wir von der Mitte empfehlen auch zu dieser Abstimmung ein klares Ja.
Ausserdem befasste sich der Kantonsrat mit einem Bericht der Regierung zur Umsetzung der nationalen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen im Kanton. Trotz grosser Bemühungen ist hier noch viel zu tun. Zwar treibt der Kanton im Rahmen seiner Eigentümerstrategie die Digitalisierung aller ihm direkt unterstehenden kantonalen Spitäler nach Kräften voran. Allerdings sind die übrigen Gesundheitsinstitutionen wie stationäre Pflegezentren, ambulante Spitex-Institutionen und freiberuflich arbeitende Ärzte noch viel zu wenig vernetzt, da ihre digitalen Lösungen von verschiedensten IT-Anbietenden stammen und oft nicht einmal die erforderlichen Schnittstellen für Interoperabilität vorliegen. Weil der Einfluss des Kantons auf diese Problematik begrenzt ist, muss diese somit auf eidgenössischer Ebene gelöst werden.
Von linker Ratsseite wurde weiter gewünscht, die notwendigen Verhandlungen zu führen sowie rechtliche und finanzielle Massnahmen zu ergreifen, damit das Kinderspital Zürich ebenfalls in das Eigentum eines kantonalen Trägers übergeht. Auf Empfehlung des Regierungsrates lehnte der Kantonsrat den Vorstoss ab. Dies, weil das Kinderspital als Institution der gemeinnützigen Eleonorenstiftung seit Anbeginn durch Sponsoren, Spenden und weitere private Beiträge finanziert wird. Zudem kann der Kanton schon heute Einfluss nehmen, indem er kantonale finanzielle Beiträge an Bedingungen knüpft. Solche privaten Beiträge würden bei einer kantonalen Trägerschaft dagegen sicher nicht mehr gleichermassen wie bis anhin fliessen.
Schliesslich lehnte der Rat auch noch eine ebenfalls von Links geforderte staatliche kantonale Krankenkasse ab. Diese Forderung wollte keine Einheitskasse, sondern eine kantonale neben den bestehenden privaten Krankenversicherungen. Grund für die Ablehnung war unter anderem, dass die national staatlich getragene Auffangeinrichtung BVG für die Altersvorsorge in der 2. Säule zeigt, dass staatliche Versicherungen nicht zwingend kostengünstigere Leistungen anbieten können als private, sodass der Kanton nicht auf Kosten von uns allen in den Wettbewerb eingreifen soll. Zum Schluss noch dies: An der heutigen Sitzung wurde die Unterzeichnende auch noch in die Justizkommission des Kantonsrats gewählt.
Ein Ja zur IPV-Erhöhung