Weinland

5G-Antenne: Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Ein Jahr nach dem Baurekursgericht lehnt auch das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die 55-Meter-Antenne im Niederfeld ab. An den entstandenen Kosten müssen sich die Mobilfunk­anbieter beteiligen.

von Roland Spalinger
06. Dezember 2022

Nebst Sunrise sollen auch Salt und Swiss­com den Mast im Andelfinger Niederfeld nutzen. Diese Auflage machte die Gemeinde und erteilte im Frühling 2021 die Baubewilligung.  Die Beschwerde von Nachbarn lehnte das Baurekursgericht ab. Einzig in einer Nebenbestimmung gab es den Rekurrenten recht: Wollen die Mobilfunkanbieterinnen die maximale Sendeleistung erhöhen, müssen sie ein neues Baugesuch einreichen.

Mehr als ein Jahr später liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts vor, angerufen sowohl durch einen Nachbarn, hinter dem sich 65 Personen vereinen, als auch durch die Handyanbieterinnen. Diese störten sich daran, eine neue Baubewilligung zu benötigen, wenn sie dereinst die Leistung erhöhen wollen.

Die zweite Instanz stützt das Urteil der ersten. Der Rekurs des Nachbarn sei «zu Recht weitgehend abgewiesen» worden. Aber auch im Punkt der Nebenbestimmung gibt das Verwaltungsgericht dem Baurekursgericht recht. Zur Erhaltung des rechtmässigen Zustands sei bei Erhöhung der maximalen Sendeleistung ein neues Baugesuch einzureichen, weil es sich dabei um eine Änderung des Betriebs einer Anlage handle.

Zur Sendeleistung hält das Gericht fest, dass die bewilligte Leistung massgebend sei und nicht die technisch mögliche. Gestützt wird auch die raumplanerische Einordnung der hohen Anlage, die 200 Meter von Wohnzonen und 400 Meter von der Kernzone entfernt ist. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, weswegen «eine befriedigende Einordnung zu verneinen wäre».

Jedes Verfahren kostet
Die Aufteilung der Kosten der Vorin­stanz beanstandet das Verwaltungs­gericht nicht. Neun Zehntel der 6500 Franken hat somit der Nachbar zu tragen sowie eine Umtriebsentschädigung von 1600 Franken an die Mobilfunkanbieterin zu bezahlen.

Die Kosten der zweiten Instanz von 6735 Franken würden nun hälftig dem Nachbarn und der Sunrise auferlegt, die mit ihrer Beschwerde auch nicht durchgekommen sei, heisst es weiter. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Link zum Urteil

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