Weinland

Badi Bachdelle wird bald anders aussehen

Badegäste der Bachdelle werden nächsten Sommer ein anderes Bild antreffen. Aus Sicherheitsgründen plant der Gemeinderat den Holzschlag wie geplant – trotz 250 Unterschriften.

von Roland Spalinger
02. Oktober 2018

Der nächste Sommer kommt bestimmt. Ob er wieder so schön wird? Ganz sicher nicht mehr so schön wird dann für einige Gäste die Dachsemer Bachdelle sein. Im Winter, wenn der Boden gefriert, lässt die Gemeinde am Rhein schweres Gerät auffahren und den Holzschlag ausführen. Vom Fluss her betrachtet auf der linken Seite des Einschnitts wird ein Teil der jetzigen Bäume wegkommen.

Gegen diese Pläne hat sich im Sommer Widerstand gebildet. Gut 250 Personen haben ein Manifest für den Status quo unterschrieben, der Gemeinderat versprach, die Sache anzuschauen («AZ» vom 13. Juli). Das hat die Behörde in der Zwischenzeit getan, wie Gemeindepräsident Daniel Meister auf Anfrage sagt. Nach einem Treffen mit Vertretern des kantonalen Amts für Landschaft und Natur (ALN) und dem Kreisforstmeister entschied der Gemeinderat, die Arbeiten wie vorgesehen ausführen zu lassen. Bei einer Aussprache am Donnerstag unterbreitete er den Entscheid den Initianten des Manifests.

Verzahnter Übergang
Das gegenseitige Verständnis sei beim Treffen nicht grösser geworden, sagt Daniel Meister. Während sich die Ini­tianten auf Einträge im GIS-Browser bezüglich Standorten von lichten Wäldern stützen, wozu die Bachdelle eben nicht gehöre, gewichtet der Gemeinderat die Schutzverordnung aus dem Jahr 1988 höher. Diese besagt, dass die lockeren Föhrenbestände in der Rhihalde periodisch auszulichten seien.

Spielraum sieht der Gemeinderat aber sowieso wenig. Sein Entgegenkommen beschränkt sich darauf, eine Stufe weniger auszulichten als bei den Flanken der Badi flussauf- und -abwärts bereits geschehen, und so einen sanften Übergang zu schaffen. Entlang des Wanderwegs sollen Büsche stehenbleiben, und der Waldboden soll nicht gemäht werden. Über einzelne Bäume diskutieren will die Behörde aber nicht. Der Förster habe rot angezeichnet, was aus Sicherheitsgründen zu fällen sei, dazu «mischt sich der Gemeinderat nicht ein», sagt Daniel Meister.

Bei der ersten Begehung war auch Kreisforstmeister Felix Cuny dabei. «Der Förster hat beim Anzeichnen nicht übertrieben», sagt er auf Anfrage. Sicherheitsüberlegungen stünden im Vordergrund, sagt er und betont die fachliche Verantwortung des Försters.

Was, wenn eine welke Esche jemanden verletzt? Zwar sei noch nie ein Förster verurteilt worden, dokumentiert ist jedoch ein Fall aus Winterthur, als eine Buche auf ein Auto fiel und eine Frau tödlich verletzte. Fünf Jahre dauerte das Verfahren. Dem Förster habe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden können, ein solches Verfahren sei aber belastend. In Alten wurde ebenfalls ein Autofahrer durch eine umstürzende Buche getötet. Nach Abklärungen wurden Forst und Privatwaldbesitzer entlastet, der Baum war gesund, der Wurzelstock intakt.

Eigentümer in der Pflicht
Wie Felix Cuny sagt, ist der Werkeigentümer in der Pflicht, vorausschauend zu handeln – zum Beispiel auch in den Thurauen, wo die Natur eigentlich freie Hand haben soll. Wenn ein Wanderweg durchführe, müsse der Forst eingreifen, sagt er. Denn in der heutigen Zeit werde bei einem Schaden schnell der Ruf nach einem Schuldigen laut.

In Dachsen wollen weder Förster noch Gemeinderat das Schicksal herausfordern. Eine Abstimmung an einer Gemeindeversammlung schliesst Daniel Meister daher aus. Doch damit geben sich die Initianten nicht zufrieden. Laut Jürg Lienhart fordern sie mit einem ­Schreiben den Gemeinderat auf, nur die bedrohten Bäume zu fällen und das Volk zu fragen, ob es in der Bachdelle den von Naturschützern gewünschten lichten Wald will; diese Frage solle der Eigentümer beantworten, also die Gemeinde. «Bei der Bachdelle gibt es mehrere Interessen», sagt er.

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