Weinland

Dieb nahm Kassen mit – und wurde vermutlich erkannt

Gleich zweimal entwendeten am Sonntagabend jugendliche Langfinger in Selbstbedienungsläden im Ort das Wechselgeld. Im Internet veröffentlichte Bilder der Überwachungskameras lassen vermuten, dass es sich um denselben Täter handelt.

von Bettina Schmid
21. August 2020

In einen schwarzen Pullover gehüllt, das Gesicht von einem Integralhelm sowie einer Sonnenbrille verdeckt, betritt ein junger Mann am Sonntagabend den Selbstbedienungsladen der Wylandchäsi in Henggart und füllt das Bargeld aus der fest angeschraubten Kasse in ein leeres Glas ab, um es anschliessend mitzunehmen. Diese Diebstahl-Szenen sind auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera zu sehen, welche der Besitzer am Montag im Internet veröffentlichte. Zusammen mit dem Aufruf, ob jemand den Täter kenne.

Ein ähnliches Bild ist am selben Abend auch auf der Kamera des Hofladens der Familie Frauenfelder zu sehen: Ein Jugendlicher in einem schwarzen Kapuzenpullover und mit einer weissen Gesichtsmaske nimmt die Wechselgeldkasse an sich und verschwindet.

«Wir gehen aufgrund der Statur und des Aussehens davon aus, dass es sich um denselben Täter handelt», sagt Michael Frauenfelder, Betriebsleiter des Wylandhofs, der aufgrund der laufenden Anzeige keinen genauen Betrag des gestohlenen Geldes nennen will. Zur Identität des Langfingers bestehe bereits ein starker Verdacht. «Durch die Veröffentlichung des Videos haben wir zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Einige Personen glauben, den Dieb erkannt zu haben.» Die beiden Diebstähle wurden bei der Kantonspolizei zur Anzeige gebracht, welche diesen nun nachgeht.

Schwierige Beweislage
Die beiden Vorkommnisse vom Sonntag sind keine Einzelfälle. Zwölf, acht und neun solcher Taten wies die Kriminalstatistik des Kantons Zürich im Bezirk Andelfingen in den letzten drei Jahren aus. Dazu kommen Dutzende Einbruchdiebstähle. Doch dies ist nur die Spitze des Eisbergs: Denn viele dieser Diebstähle in Hof- und Selbstbedienungsläden werden gar nie angezeigt. Zu gross ist der Aufwand, der Nutzen häufig zu gering. «Es ist schwierig, den Tätern den Diebstahl auch wirklich nachweisen zu können», so Michael Frauenfelder. So ist ihm bereits vor zwei Jahren die Kasse mit den Tageseinnahmen entwendet worden, obwohl diese fest an die Wand geschraubt war. «Dazumal wussten wir, wer es war, konnten aber mangels Beweisen nicht gegen ihn vorgehen.»

Dennoch möchte er solche Diebstähle nicht einfach hinnehmen, da der finanzielle Schaden für einen kleinen Laden doch gross sei und er verhindern wolle, dass es sich irgendwann nicht mehr lohne, ihn zu betreiben. Denn zu den Kassendiebstählen kämen auch noch die kleineren Betrügereien hinzu, bei denen zu wenig Geld in die Kasse einbezahlt werde, oder einzelne Produkte einfach mitgenommen würden.

Individuelle Konsequenzen
Falls es der Polizei im aktuellen Fall gelingen sollte, den Jugendlichen zu fassen und ihm den Diebstahl nachzuweisen, droht ihm eine Verzeigung bei der Jugendstaatsanwaltschaft. Auf was muss sich der junge Mann gefasst machen? «Das Jugendstrafrecht ist nicht tat-, sondern täterbezogen», erklärt Sarah Reimann, Kommunikationsbeauftragte der Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich. Wegleitend für die Anwendung sei der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen. Dies bedeutet, dass den Lebens- und Familienverhältnissen besondere Beachtung geschenkt und individuell angeschaut wird, was es braucht, damit der junge Mensch nicht mehr straffällig wird.

Handelt es sich bei der Tat um eine sogenannte alters- und entwicklungsadäquate Grenzüberschreitung, sieht das Jugendstrafrecht eine Reihe überwiegend pädagogischer Strafen vor. «Bei den unter 15-Jährigen kann entweder ein Verweis oder eine persönliche Leistung von maximal zehn Tagen ausgesprochen werden. Bei der persönlichen Leistung handelt es sich beispielsweise um einen Arbeitseinsatz, etwa in der Küche eines Altersheims. Bei über 15-Jährigen könne zusätzlich zu dieser – dann maximal drei­mo­natigen – persönlichen Leistung und dem Verweis auch eine Busse oder ein Freiheitsentzug angeordnet werden.

Michael Frauenfelder hofft, dass der Jugendliche merkt, dass er den falschen Weg eingeschlagen hat, und etwas daraus lernt. Für ihn wäre der Fall auch erledigt, wenn der Langfinger zu ihm kommen und sich aufrichtig entschuldigen würde. «Jeder macht mal einen Fehler.» Dennoch wird der Landwirt als Vorsichtsmassnahme weitere Überwachungskameras installieren. Vorerst noch absehen möchte er dagegen von einem Elektroautomaten, bei dem wie bei einem Selecta-Automaten nach Geldeinwurf abgepackte Waren ausgegeben würden. «Die Kunden schätzen die Möglichkeit, die Produkte selbst abzuwägen und somit die Menge bestimmen zu können», so Michael Frauenfelder. Ein Hofladen baue immer auf Vertrauen auf, und die ganz grosse Mehrheit sei zum Glück ehrlich und fair.

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