Weinland

«Es braucht hier keinen zweiten Standort»

In bloss 300 Metern Entfernung zu einer bestehenden Handyantenne soll ein zweiter Mast gestellt werden. Gegen die Baubewilligung wehrt sich das halbe Dorf – nicht nur wegen der Technik.

von Roland Spalinger
04. Februar 2022

Als die fünfte Generation Mobilfunktechnologie (5G) kam, war Oerlingen der erste Ort im Weinland mit einer solchen Antenne. Swisscom und Sunrise rüsteten ihre Anlage auf der nördlichen Seite der A4 beim ersten Hof nach dem neusten Stand der Technik auf (AZ vom 30.4.2019).

Und nun will auch der dritte Mobilfunkanbieter, Salt, 5G zur Verfügung stellen. Die Firma hat dafür das Gelände eines Gewerbebetriebs an der A4 auserkoren und will dort eine eigene Antenne aufstellen, keine 300 Meter von der anderen Antenne entfernt. Das passt vielen im Dorf mit 400 Einwohnern nicht. Fritz Griesser hat für eine Petition 120 Unterschriften gesammelt und am Mittwoch auf der Kanzlei in Kleinandelfingen Gemeindeschreiber Jost Meier übergeben.

Rund ein Dutzend Mal sei auch schon der Baurechtsentscheid verlangt worden, sagt Peter Schöni, der die Aktion mitträgt. «Oerlingen braucht keinen zweiten Standort», sagt er. Primär geht es um den Mast. Dank dem optimalen Standort der bestehenden Mobilfunkantenne würden die Autostrasse A4 vom Wildübergang in Klein­andelfingen bis nach Benken und umliegende Dörfer optimal versorgt.

«In technischer Hinsicht ist ein weiterer Anbieter für Mobilfunk nicht erforderlich und von der Bevölkerung in Oerlingen auch nicht erwünscht», heisst es in der Bittschrift von Fritz Griesser. Peter Schöni sagt, wenn schon, dann solle die gleiche Infrastruktur genutzt und nicht eine neue geschaffen werden mit dem einzigen Ziel, diese dereinst als Teil eines ausgebauten Netzes verkaufen zu können.

Stört auch das Ortsbild
Trotzdem ist aber auch der Sender ein Thema. Es gebe schon heute Einwohner, die unter der Strahlenbelastung leiden würden, heisst es im Schreiben weiter. Die neue Antenne im Loo wäre 28 bis 255 Meter nahe an den etwa 62 Liegenschaften in diesem Gebiet, die, bis auf wenige Ausnahmen entlang der A4, Wohnhäuser sind. Beim restlichen Dorf wäre der Abstand laut Messung von Fritz Griesser 255 bis 525 Meter.

Eine zusätzliche Belastung sei zu verhindern, fordert er mit Unterstützung der Unterzeichnenden vom Gemeinderat, der das Baugesuch zu beurteilen hat. Mit einem neuen Mast wäre das Ortsbild «in gröbster Weise gestört», meint Fritz Griesser. Und die Gewinne durch die Miete des Antennenstandorts würden sowieso nicht in Kleinandelfingen versteuert. Das ehemalige Areal des Ateliers Goldener Schnitt gehört einer Privatperson in Seuzach.

Blick vom Müli- auf den Isenberg.
Blick vom Müli- auf den Isenberg. / Archiv

Umbau Antenne Isenberg – keine Rede von 5G

Andelfingen: Der Antennen-Neubau im Niederfeld ist blockiert – für den Umbau des Standorts Isenberg hat die Swisscom ein Baugesuch eingereicht. Die Anlage bilde einen integralen Bestandteil ihres Netzes, schreibt sie.

Mitten im Wald auf dem Andelfinger Isenberg steht eine Antenne. Sie gehört der Swisscom, dient laut dem Unternehmen aber auch der Swissphone Wireless AG, und die Gemeinde nutze den Mast für die Zivilschutzsirene (die am Mittwoch getestet wurde).

Für die Swisscom bildet die Antenne, die aus topografischen und funknetztechnischen Gründen dort erstellt wurde, einen integralen Bestandteil ihres Mobilfunknetzes. Der Standort sei wichtig, auch für den Verkehr auf der A4 zwischen Andelfingen und Henggart, für Reisende mit dem Zug in dieser Region und für Transitstrassen in verschiedene Richtungen.

Ende Januar hat die Gemeinde das Bauprojekt «Umbau bestehende Mobilfunkantenne Isenberg» publiziert. Das Reizwort 5G fehlt in der Ausschreibung. «Seit 2009 werden Mobilfunkkonzessionen technologieneutral erteilt», schreibt die Swisscom in ihrem Gesuch. Ein Betreiber müsse sich nicht mehr festlegen, mit welchen Technologien ein Standort betrieben werde. Entscheidend dafür seien das Bedürfnis und die verfügbaren Ressourcen.

Laut dem Andelfinger Bausekretär Leo Rolli von der Firma Ingesa wird die kantonale Amtsstelle das Gesuch auf die Einhaltung der NIS-Verordnung hin prüfen und einen Bericht zuhanden des entscheidenden Gemeinderats Andelfingen verfassen. Das Gesuch liegt bis 18. Februar auf. Rekurrieren kann, wer innert Frist den Baurechtsentscheid angefordert hat. (spa)

Antennen-Entscheid bei Baurekursgericht

Oberwil: Der bestehende Antennenmast der Swisscom soll künftig auch von Salt genutzt werden. Der Rekurs gegen den Umbau ist noch hängig.

In Oberwil (Dägerlen) soll eine Antenne umgebaut werden. Laut Gemeindeschreiber Peter Zahnd sind Rekurse eingegangen. Der Fall sei vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich hängig, bestätigt eine Mediensprecherin von Salt. Auf Nachfrage sagt sie, dass in Oberwil bei Salt die 5G-Technologie vorgesehen sei. Grundsätzlich würden Baugesuche für Mobilfunkanlagen aber technologieneutral eingereicht.

Der Umbau an der bestehenden Anlage sieht vor, den Mast zu ersetzen und Richtung Süden zu verschieben. Zudem sollen die Antennen ausgetauscht und um eine zweite Ebene ergänzt werden. Das heisst es im Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2021. Zum bisherigen Sender der Swiss­com soll also einer von Salt hinzukommen. Letztere ist Bauherrin, Grundeigentümerin ist die Knecht Immobilien AG. Gemeinderat Severin Knecht sei deshalb in den Ausstand getreten.

Als das Projekt Ende November bis Mitte Dezember öffentlich auflag, wurde zehnmal der Baurechtsentscheid eingefordert. Damit sicherten sich diese Personen das Rekursrecht. Einspracheberechtigt wären Anwohnende eines Ortes mit empfindlicher Nutzung (OMEN), wenn dieser weniger als 1339 Meter von der Anlage entfernt liegt. Im vorliegenden Fall reicht der Radius bis Niederwil, Dägerlen und teilweise Berg. Mit OMEN sind Räume in Gebäuden gemeint, in denen sich Personen längere Zeit aufhalten wie in Wohnungen oder an Arbeitsplätzen. Auch Kinderspielplätze gehören dazu.

Gemäss Protokoll würden die Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erfüllt: Der frequenzabhängige Immissionsgrenzwert sei eingehalten und auch der strengere Anlagegrenzwert für OMEN. An einigen OMEN seien aber noch Abnahmemessungen durchzuführen, um «verbleibende Unsicherheiten auszuräumen, mit denen die rechnerische Prognose behaftet ist», heisst es weiter. Diese seien bis spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme bei offenen Fenstern von einem akkreditierten Messbüro vorzunehmen. (hay)

War dieser Artikel lesenswert?

Zur Startseite