Feuerwerk unter Beschuss

Henggart - Eine Einzelinitiative fordert ein Verbot von lärmendem Feuerwerk. Aktuell ist das Zünden nur am 1. August und an Silvester erlaubt. Die Initiative soll an einer der nächsten Gemeindeversammlungen behandelt werden.

Cornelia Berger (cob) Publiziert: 18. Juli 2025
Lesezeit: 3 min

Es funkelt und glitzert am Nachthimmel und zieht alle Blicke auf sich: Feuerwerk. Neben Silvester wird es hierzulande auch am 1. August zahlreich abgebrannt. Was die einen freut, sorgt bei anderen für Ärger. Denn die Explosionen am Nachthimmel sind nicht nur schön, sondern auch laut. Einigen Einwohnern von Henggart geht die Böllerei zu weit. 13 Personen reichten im April die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» ein.

Der vergangene Silvester habe sie veranlasst, nicht mehr die Faust im Sack zu machen, sondern etwas anzustossen, erklärt die Initiantin, Petra Keller, auf Anfrage. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufsstarts bis zum 4. Januar habe es immer wieder geknallt. «Ich habe den Eindruck, es geht vermehrt nicht mehr um die Freude am Feuerwerk, sondern darum, möglichst viel Lärm zu machen.» Gerade an Silvester sei die Böllerei besonders schlimm. Das frühe Eindunkeln verstärkt wohl diesen Effekt.

An zwei Tagen erlaubt

In Henggart wie auch in den meisten anderen Gemeinden im Weinland ist in der Polizeiverordnung verankert, dass das Zünden von Feuerwerk nur am Nationalfeiertag und an Silvester erlaubt ist. In Henggart wird zusätzlich jeweils vom Gemeinderat kommuniziert, dass Feuerwerk nur von 22 Uhr bis 1 Uhr in der Nacht abgebrannt werden darf. Pro Feiertag würden zwei bis drei Beschwerden über den Lärm eingehen, erklärt Gemeindeschreiberin Tamara Stüdle auf Anfrage. Dazu komme hin und wieder eine Reklamation über den liegen gelassenen Abfall. Das Zeitfenster werde von der Gemeinde jeweils gut kommuniziert, meint Petra Keller. Interessieren würde es jedoch nur wenige. «Jeder schaut auf seinen eigenen Spass.»

Die Initiative fordert nun die Anpassung der Polizeiverordnung. Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk soll gänzlich verboten werden. Für besondere Veranstaltungen soll jedoch eine Bewilligung ausgestellt werden können. Bei Annahme der Initiative weiterhin erlaubt wäre leise Pyrotechnik wie beispielsweise Vulkane oder Wunderkerzen, ergänzt Tamara Stüdle. Die Initiative wird laut der Gemeindebekanntmachung an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Entscheidung vorgelegt. Wenn die Einzelinitiative abgelehnt werde, würde sie dies selbstverständlich akzeptieren, sagt Petra Keller.

Belastung für Mensch und Tier

Die Beschränkung von Feuerwerk wird auch auf nationaler Ebene diskutiert. Eine Volksinitiative, die im November 2023 eingereicht wurde, verlangt, den Verkauf und die Verwendung von Lärm erzeugendem Feuerwerk landesweit zu verbieten. Da dem Bundesrat die Forderungen zu weit gehen, wird momentan ein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Verein «Ja zur Feuerwerksinitiative» rechnet damit, dass die Volksabstimmung frühestens im Juni 2026 stattfinden wird.
 
Dass Heim-, Nutz- und Wildtiere durch die plötzlichen Knallgeräusche in Panik geraten, ist eines der Hauptargumente der Feuerwerksgegner. Ausserdem generiere das Abbrennen sehr viel Abfall und schade mit dem freigesetzten Feinstaub der Natur. Nicht zuletzt seien die lauten Explosionen auch für manche Menschen eine Belastung.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) warnt zudem vor den Gefahren. Pro Jahr gebe es rund 200 Verletzungen durch Feuerwerk bei Erwachsenen, heisst es auf der Website. Ursache für Unfälle sei hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten (siehe Box).

Dass es auch ohne Böllerei geht, wurde in den letzten Jahren bewiesen. Aufgrund der Trockenheit wurde beispielsweise 2022 in vielen Weinländer Gemeinden ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen – auch am 1. August.

Umgang mit Feuerwerk


Tipps der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) zum Abfeuern von Feuerwerk:

- Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren
- Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Menschen, Tieren und Gebäuden einhalten
- Feuerwerk nie in einer Menschenmenge zünden – das ist verboten
- Raketen nie in den Boden stecken: je nach Grösse entweder gut verankerte Flaschen oder Abschuss-stäbe und -rohre verwenden

Ausserdem soll ein Eimer Wasser bereitstehen. Zum Löschen oder zum Kühlen von Verbrennungen. (cob)