Weinland

Food-Truck: Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe

Den Vorwurf der Hinterlist lässt die Polizei nicht auf sich sitzen. Der Funktionär habe die Schüler auf die rechtliche Si­tua­tion hingewiesen und schliesslich einschreiten müssen. Alles andere wäre Begünstigung gewesen.

von Roland Spalinger
21. Januar 2020

Es gibt selten nur eine Version einer Geschichte. Jene der Schülerinnen und Schüler hat die «Andelfinger Zeitung» («AZ» vom 17.1.2019) aus Sicht von Eltern geschildert. Sie finden, der Kantonspolizist habe «hinterlistig» agiert und nur dar­auf gewartet, die Crew des Food-Trucks büssen zu können. Menschlich wäre gewesen, er hätte insistiert und die Jugendlichen und ihren Lehrer vor dem Fehler gewarnt. Oder wäre anderweitig beschäftigt gewesen.
Die Medienstelle der Kantonspolizei hat am Donnerstag aufgrund des internen Journaleintrags Auskunft gegeben, am Freitag dann mit dem betroffenen Funktionär gesprochen. Dieser sieht die Sache freilich anders und wehrt sich gegen die happigen Vorwürfe an seine Adresse.

«Reichlich Zeit genommen»
Am Tag vor der Premiere habe er mit einem involvierten Schüler dar­über gesprochen, wie der Food-Truck legal auf den Markplatz gefahren werden könne. Da der Wohnwagen über keine Nummer verfügte, kein Licht hatte und das Tablar an der Aussenseite vom Stras­senverkehrsamt nicht bewilligt war, seien der Polizist und der Schüler alle infrage kommenden Möglichkeiten durchgegangen. «Er hat sich dafür reichlich Zeit genommen», schreibt die Polizei. Am Schluss sei das Aufladen als einzige legale Möglichkeit geblieben.

Am Tag darauf, am Samstag, 11. Januar, wurde der Food-Truck auch aufgeladen an den Marktplatz geführt, also so, wie es der Schüler und der Polizist besprochen hatten. «Der Polizist hat bei den Schülern einen Kaffee getrunken, das Projekt und die investierte Arbeit gelobt, gleichzeitig auch nochmals dar­auf aufmerksam gemacht, dass auch der Abtransport wieder aufgeladen zu erfolgen hat», hält die Polizei weiter fest. Um etwa 16.30 Uhr habe er dann vom Polizeiposten aus gesehen, dass ein Auto so auf dem Marktplatz bereit gestanden habe, dass daran der Food-Truck angehängt werden konnte.

Der Polizist habe sich daraufhin auf den Weg zum Marktplatz gemacht, um den Autofahrer nochmals dar­auf hinzuweisen, dass der Food-Truck nicht mit dem Fahrzeug gezogen werden dürfe. «Er hat die Abfahrt und damit einen Gesetzesverstoss verhindern wollen. Leider kam er dafür zu spät.» Als er nur noch das mit dem Anhänger davonfahrende Fahrzeug gesehen habe, sei ihm nichts anderes übriggeblieben, als umzukehren und den anderen Fahrer mit dem Polizeiauto zu stoppen.

Von den Vorschriften gewusst
Eine Fahrt mit einem nicht betriebssicheren Fahrzeug «ist sehr gefährlich, die Gefahr eines Unfalls gross». Zudem hätte sich der Polizist der Begünstigung schuldig gemacht, wenn er den Fahrer weiterfahren lassen hätte. «Er musste handeln.» Aus diesen Gründen hat er laut Schreiben der Kantonspolizei den Fahrer angehalten und ihm die Verzeigung eröffnet. «Der Fahrer hat zugegeben, von den Vorschriften gewusst und somit willentlich gegen das Gesetz verstossen zu haben.»

«Es stimmt also nicht, dass der Polizist ‹hinterlistig› auf die Abfahrt gewartet und so ‹einfach nur böse› gehandelt hat. Er ist mit dem langen telefonischen Beratungsgespräch am Freitag, dem Besuch am Samstag und dem nochmaligen Daraufhinweisen über die normale Auftragserfüllung hinaus seiner Arbeit nachgekommen. Alle involvierten Personen sind klar über die Auflagen informiert gewesen. Den betreffenden Polizisten hat es sehr geärgert, dass man sich trotz grosser Beratungsarbeit nicht an die Vorschriften gehalten hat und er den Fahrer verzeigen musste.»

Der Food-Truck, der mittlerweile korrekt eingelöst wurde und bei dem die Grillen Garage AG die Mängel behoben hat, steht am 25. Januar wieder auf dem Marktplatz. Link zur Klasse 3A1 und ihrem Food-Truck:

www.sek-andelfingen.ch/portrait/klassen

War dieser Artikel lesenswert?

Zur Startseite