Weinland

Grünes Licht für «grünes Herz»?

An zentraler Lage soll ein Spiel- und Begegnungsort entstehen – auf Bauland. Kurz vor der Gemeindeversammlung wird mit einem Flugblatt erneut die Standortfrage aufgeworfen.

von Bettina Schmid
02. Juni 2023

Hinter dem Werkhof bei der Gemeindeverwaltung oder mitten im Dorf an der Hinterdorfstrasse? Beim geplanten Spiel- und Begegnungsort, dem sogenannten «grünen Herz» von Henggart, war der Standort schon von Beginn an Thema. Das ursprünglich ausgear­bei­te­te Projekt, das damals oberhalb des Fussballplatzes bei der Gemeindeverwaltung vorgesehen war, wurde im Jahr 2019 aufgrund der Fusionsverhandlungen Region Andelfingen auf Eis gelegt. Anschliessend wies es der Gemeinderat ganz an die Jugend- und Kulturkommission zurück. Ihr Auftrag: einen neuen Standort zu suchen.

«Den vorgeschlagenen Standort erachtet der Gemeinderat als ungeeignet», steht im Beschluss des Gemeinderates erklärend geschrieben, der auf der Website der Gemeinde Henggart abrufbar ist. Das Gelände rund um das Gemeindeverwaltungsgebäude solle Raum für die weitere Gemeindeentwicklung lassen (Thema: Wohnen im Alter), zudem erachte der Gemeinderat die Verkehrslage als ungeeignet, unübersichtlich und gefährlich. Der Standort befinde sich auch eher dezentral am Rande von Henggart.

Ja zum Spielplatz, aber …
Die Jugend- und Kulturkommission erar­bei­te­te daraufhin einen neuen Vorschlag an der Ecke Hinterdorfstrasse/Alte Dorfemerstrasse (AZ vom 27.1.2023), auf einer gemeindeeigenen Baulandreserve in der Kernzone. Dieses Projekt sowie der Verpflichtungskredit gelangen am kommenden Dienstag, 6. Juni, an der Gemeindeversammlung in der Wylandhalle zur Abstimmung. Eine klare Sache, könnte man meinen. Insbesondere, da ein Spiel- und Begegnungsort in Henggart fehlt, dieser aber schon seit mehreren Jahren Thema ist und gemäss Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission auch finanziell gut tragbar wäre.

Doch kurz davor wird das Standortthema erneut ins Gespräch gebracht: Eine Gruppe von 30 Privatpersonen, dar­un­ter ehemalige Gemeindepräsidenten, möchte den Spiel- und Begegnungsort entgegen dem Vorschlag des Gemeinderates doch am «alten» Standort hinter dem Werkhof bauen und nicht «auf Bauland an bester Lage.» Mobil machen die Unterzeichnenden mit einem Flugblatt, das kürzlich an alle Haushalte verteilt wurde. Sie seien nicht gegen das Projekt, aber gegen den Standort.

Finanzielle Fragen
Als Hauptgrund führen sie auf, die Parzelle hinter dem Werkgebäude sei ein besserer und ebenso zentraler Standort, der ausschliesslich für Bauten im öffentlichen Interesse vorgesehen sei. Die restliche Fläche von 8000 Quadratmetern stünde auch nachher für andere Projekte zur Verfügung. Die Unterzeichnenden schreiben zudem von tieferen Projektkosten von 1,1 Millionen Franken ge­gen­über dem vom Gemeinderat vorgesehenen Standort. Die Gemeinde verzichte auch freiwillig auf 2,5 Millionen Franken Ertrag, da mit dem vorliegenden Projekt ein Verkauf des in der Kernzone liegenden Baulandes «verunmöglicht werde».

 Die zuständige Gemeinderätin Denise Grolimund sagt: «Es entstehen beim Standort Hinterdorfstrasse keine höheren Projektkosten.» Denn die im Flyer erwähnten Mehrkosten seien lediglich ein Buchwert. «Dieser ist kein finanzieller Verlust.» Der Hintergrund: Dient eine noch unbenutzte Parzelle neu der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, muss sie vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umgebucht werden. Da es sich bei derjenigen an der Hinterdorfstrasse um Bauland handelt, ist der Buchwert im Vergleich zum Standort beim Werkhof höher und muss entsprechend höher in den Verpflichtungskredit aufgenommen werden. Auch auf allfällige Einnahmen verzichte die Gemeinde nicht. Entschliesse sie sich zu einem späteren Zeitpunkt, die Parzelle zu verkaufen, sei dies weiterhin möglich, so Denise Grolimund. «Sie bleibt Bauland.»

Verzögerungen wahrscheinlich
Entscheiden werden die Stimmberechtigten. Klar ist: Wird das Anliegen der Flugblatt-Verfassenden von den Anwesenden unterstützt, kann der Baustart wohl nicht wie vorgesehen im Herbst erfolgen. Wie das kantonale Gemeindeamt in seinem Leitfaden zur Gemeindeversammlung schreibt, ist ein Änderungsantrag nur zulässig, wenn er die Vorlage nicht in ihrer wesentlichen Bedeutung verändert. Da dies beim Standortwechsel aber der Fall wäre, dürfte die Gemeindeversammlung nicht am gleichen Abend über dasselbe Projekt am neuen Standort entscheiden.

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