Weinland

Herrenloses Auto besetzt Parkplatz

Nils Gnädinger hat am Dorfrand einen Parkplatz gemietet. Nutzen kann er ihn nicht, weil ein herrenloses Fahrzeug dort abgestellt ist. Wem es gehört, ist schwierig herauszufinden.

von Roland Spalinger
25. April 2023

Tipps hat Nils Gnädinger schon einige erhalten. Brauchbar sind sie nicht. Auch nicht jener der Polizei. Ihr Fact­sheet «Abschleppen ab Privatgrund» liefert Informationen zu den häufigsten Fragen zu diesem Themenbereich. Aber nicht zu herrenlosen Fahrzeugen. Also riet sie, anhand der Seriennummer des Fahrzeugs den oder die Besitzer zu eruieren. Doch diese Nummer befindet sich im Motorraum des Toyota, «da habe ich leider keinen Zugang», sagt der Bäckermeister.

Seit vier Monaten steht der rote Hilux (4. Generation, Baujahr 1983 bis 1988) auf dem Parkplatz an der Strasse Im Bilg in der Nähe des Magazins der Feuerwehr Andelfingen und Umgebung. Dieser Organisation gehört er aber nicht, auch wenn sie in ihrer Halle kürzlich Platz machen musste für einen Krankenwagen des KSW-Rettungsdiensts; als Ersatz erhält die Feuerwehr westseitig einen Anbau.

Fahrzeug ist herrenlos
«Gnädingers Toyota» mit CH-Kleber, Drehlicht und Vorrichtung für eine Leiter auf dem Dach ist nicht zuzuordnen, er habe schon diverse Personen dar­auf angesprochen, sagt er. Anfang Monat hat der «Tages-Anzeiger» über einen in Rüschlikon abgestellten VW berichtet, der auf öffentlichem Grund steht und bald ein gepresster Blechwürfel sein könnte.

Wenn sich der ausfindig gemachte und kontaktierte Besitzer nicht binnen 30 Tagen melde, könne die Gemeinde das Altauto verwerten, heisst es im Zeitungsbeitrag. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde, der Halter spart sie, was als Grund für das Stehenlassen vermutet wird. Auch bei Nils Gnädinger sind bereits Kosten angefallen – er zahlt seit vier Monaten Miete für einen Parkplatz, den er nicht nutzen kann.

Es handelt sich um ein privatrechtliches Problem, wie wenn ein Mieter nicht aus einer gekündigten Wohnung auszieht und in einem solchen Fall ein Ausweisungsverfahren eingeleitet werden kann. Öffentliches Recht wäre tangiert, wenn vom Fahrzeug eine Bedrohung ausginge, zum Beispiel, wenn Öl auslaufen würde.

Möglichkeiten, ein Auto loszuwerden

Nach Erscheinen des Beitrags über das herrenlose Feuerwehrauto (siehe Haupttext oben) hat die «Andelfinger Zeitung» Thomas Müller kontaktiert. Er bestätigt: Nils Gnädinger könnte das Auto abschleppen lassen, bliebe als Auftraggeber aber wohl auf den Kosten sitzen, «weil er den Fahrzeughalter nicht kennt, bei dem er seine Auslagen einfordern könnte». Um den Halter ausfindig zu machen, könnte eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Nötigung oder illegaler Abfallbeseitigung helfen, so der Jurist aus Niederneunforn.

Als Mieter, so Thomas Müller weiter, könnte er aber auch auf das Recht pochen, den Platz ungestört benützen zu dürfen und vom Vermieter verlangen, den Mangel innert Frist zu beseitigen. «Falls dies nicht geschieht, wäre er berechtigt, seine Mietzinszahlungen einzustellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.»

Öffentliches Recht wäre dann tangiert, wenn vom Fahrzeug eine Bedrohung ausginge, zum Beispiel Öl auslaufen oder ein Gewässer bedrohen würde. Aber auch so sei die Gemeinde nicht aus dem Schneider. Bezüglich Ablagerungsverbot – auch auf Privatgrund – existiere eine Vollzugshilfe des kantonalen Amts Awel. «Es könnte sich daher lohnen, noch an die Gemeinde zu gelangen», sagt Thomas Müller. (spa)

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