Weinland

Hundesteuer: Ausgeprägter Dörfligeist

Der Spielraum ist gross. Das zeigt sich beim Vergleich der Erhebung der Hundesteuer in den Weinländer Gemeinden deutlich. Die Höhe dieser Abgabe reicht von 110 bis 160 Franken. Teilweise ist bei der Steuererhebung Besonderes feststellbar.

von Eva Wanner
26. Februar 2019

Zwischen 70 und 200 Franken dürften Gemeinden als jährliche Steuer für Bello verlangen. Maximal 50 Franken davon gehen an den Kanton, das ist so im zürcherischen Hundegesetz festgehalten. Die Höhe des Beitrags legt der Regierungsrat fest; heuer sind es 30 Franken.

Das Minimum an Abgabe an die Gemeinde verlangt kein Dorf im Weinland – das Maximum allerdings auch nicht. Dazwischen ist die Streuung gross.

Die Unterschiede in der Handhabung zeigen sich schon bei der Recherche zu diesem Artikel: Das Gros der Gemeinden im Bezirk hat die Konditionen auf der eigenen Website aufgeschaltet. Einige in zwei Sätzen, andere in Form von mehrseitigen Dokumenten mit Informationen rund um die gesetzliche Situation der Hundehaltung. Und auch bei der Hundesteuer ist die eine oder andere Sonderregelung möglich.

In Trüllikon etwa liegt die jährliche Gebühr für Bello zwar unter dem Durchschnitt, kommt aber noch eine Luna hinzu (beliebteste Hundenamen siehe Kasten), wirds schon teurer. Kostete die jährliche Steuer für den ersten Hund nämlich 130 Franken, sinds für jeden weiteren 180. Den Grund dafür erklärt Gemeindepräsidentin Claudia Gürtler so: Die Idee sei ursprünglich gewesen, dass ein Hund für den Hof oder beispielsweise aus sozialen Gründen angeschafft werde. Dieser eine Hund soll günstiger sein, als wenn jemand mehrere Hunde hat.

Mit einer Spezialregelung in Bezug auf das «Einsatzgebiet» des Hundes kann auch die Gemeinde Marthalen aufwarten: Ist Bello ein Hofhund, muss sein Besitzer nur 130 Franken pro Jahr zahlen. Ist er es nicht, sind es 160 Franken.

Die Ausnahmen
Obwohl: In Marthalen und auch in allen anderen Zürcher Gemeinden gibt es – wie bei Regeln üblich – Ausnahmen. Denn bestimmte Hunde sind laut Gesetz von der Steuer befreit.

Darunter fallen Diensthunde von Polizeiorga­nen, Gefängnisangestellten, des Grenzwachtkorps und des Militärs, die für den Dienst verwendet werden. Ausserdem ausgebildete Schweiss-, Sanitäts-, Lawinen- und Katastrophenhunde, «soweit an ihrer Haltung ein öffentliches Interesse besteht», heisst es in der Gesetzgebung. Blindenführhunde kosten dann keine Steuern, wenn sie aus einer von der Invalidenversicherung anerkannten Ausbildungsstätte stammen.

Ebenfalls von der Hundesteuer befreit werden können Begleit- und Hilfshunde für motorisch behinderte Menschen und Therapiehunde, «wenn der Nachweis über eine angemessene Ausbildung und den regelmässigen Einsatz erbracht wird». Auch dieser Passus lässt wieder Spielraum – und damit dem Dörfligeist eine Chance, sich auszubreiten. Einem dürfte das allerdings völlig egal sein: Bello – sei er Hof-, Dienst- oder sonst ein Hund.

Durchschnittshund: Mischling «Luna»


In der Schweiz lebende Hunde werden in der Datenbank «Amicus» registriert. «Amicus» veröffentlicht aufgrund dieser Zahlen die Tierstatistik. Dort ist festgehalten, welcher Rasse die meisten Hunde angehören und welches die beliebtesten Hundenamen sind.
2018 waren in der Schweiz 523'139 Hunde registriert. Davon lebten im ganzen Kanton Zürich 60'037 Vierbeiner. Die beliebtesten Rassen in der Schweiz: Mischling gross (118'780), Chihuahua (26'777), Labrador (23'934), Yorkshire Terrier (18'186) und Jack Russell Terrier (19'942), Mischling mittel (14'006), Golden Retriever (12'852), Border Collie (12'223), Französische Bulldogge (11'885) und Deutscher Schäferhund (10'374).

Die beliebtesten Hundenamen in der Schweiz waren im vergangenen Jahr: Luna (6638), Rocky (3127), Kira (3015), Lucky (2694), Bella (2072), Max (1833), Nala (1806), Lola (1740), Snoopy (1713) und Gina (1606). (ewa)

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