Initiative für mehr Mitsprache beim Kulturland

Kleinandelfingen - Wer darf über den Verkauf von Kulturland entscheiden? Eine Einzelin­itia­ti­ve bringt ein Thema auf die politische Agenda, das bisher keines war. Irritierend ist jedoch etwas anderes. Abgestimmt wird am 14. Juni.

Roland Spalinger (spa) Publiziert: 29. Mai 2026
Lesezeit: 3 min

Glaubt man den Plakaten am Kreisel bei den Grossverteilern in Kleinandelfingen sowie bei der Dorfeinfahrt Alten und in Oerlingen selber, bricht dort bald das Denguefieber aus. Der QR-Code führt auf die Website oerlingerried.ch. Gezeigt werden Bilder mit einem Mückenschwarm und Verbots­tafeln für Pferde, Hunde, Velos und Fussgänger.

Die präsentierten Szenen haben so wenig gemeinsam mit der Gegend wie die Einzelin­itia­ti­ve «Erhalt gemeindeeigenes Kultur- und Ackerland» mit dem Oerlingerried. «Die Einzelin­itia­ti­ve lässt sich nicht anwenden auf das Projekt im Oerlingerried», sagt Katharina Weber von der Zürcher Baudirektion. Das ökologische Aufwertungsprojekt beim Flachmoor von nationaler Bedeutung (Kasten ganz unten) ist jedoch der Auslöser für das Begehren, über das am 14. Juni an der Urne abgestimmt wird. Landwirt Michael Moser (Oerlingen) will neu regeln, wer über Verkauf, Dienstbarkeiten und Zweckänderungen von Kultur- und Ackerland entscheidet.

Ab 25 Aren vors Volk

Dazu soll die Gemeindeordnung geändert werden. Der Gemeinderat soll für die genannten Vorgänge nur noch die Kompetenz für Flächen von bis zu 25 Aren haben. Was dar­über hinausgeht, soll an die Gemeindeversammlung. Zurzeit kann der Gemeinderat laut dem Beleuchtenden Bericht zur Vorlage (online verfügbar) in dieser Frage bis zu einem Wert von einer Million Franken entscheiden.

Trotzdem beunruhigt die In­itia­ti­ve die Behörde nicht. Die Auswirkungen, Mehraufwände und Kosten im Falle einer Annahme schätzt der Gemeinderat als gering ein, da alle drei genannten Vorgänge in der Vergangenheit selten bis nie vorgekommen seien, heisst es in seiner Stellungnahme. Noch kleiner als den Aufwand schätzt der Gemeinderat hingegen den voraussichtlichen Nutzen dieses Verlangens.

Warum? Weil die In­itia­ti­ve zwar auf das Gebiet Oerlingerried zielt, dieses aber eben nicht betrifft. Das Ried selber ist seit jeher geschützt. Den unteren Teil dieser Parzelle 3525 gestaltete der Kanton 2021 um. Dort weideten schon Wasserbüffel, diesen Sommer werden es Galloway-Rinder sein. Das Land gehört ihm, ebenso die Parzelle 3621 nördlich davon. Für diese beiden liegt ein Bauprojekt mit 21 Punkten vor – dies alles geht aus einem Sitzungsprotokoll der Begleitgruppe unter der Leitung des kantonalen Amts für Landschaft und Natur (ALN) hervor, das der Initiant auf der Website aufgeschaltet hat.

Gemeinderat lehnte Verkauf ab

Dieses Dokument listet geplante Massnahmen auf. Zum Beispiel, dass die Drainagen auf der Parzelle 3620 oberhalb erhalten bleiben. Diese Parzelle gehört der Gemeinde Kleinandelfingen und ist der eigentliche Streitpunkt. Der Gemeinderat hat sie laut Gemeindepräsident David Stäheli im Jahr 2020 dem Aufwertungsprojekt zur Verfügung gestellt, im Tausch gegen Ackerland von besserer Qualität. Ein Kaufangebot des Kantons sei jedoch abgelehnt worden. «Und die Parzelle wird auch nicht verkauft», sagt er und verweist auf den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung. Laut Katharina Weber werden auf dieser Parzelle keine Dienstbarkeiten ausgelöst, und die Umstellung auf eine extensive landwirtschaftliche Nutzung ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel stellt «keine Zweckentfremdung dar». Auch bleibe die Fruchtfolgequalität der Fläche bestehen.

Zudem sei die kantonale Fläche bereits jetzt nicht mehr ertragssicher, sagt sie. Initiant Michael Moser stuft sie indes als schützens- und erhaltenswert ein und beklagt den Verlust von Fruchtfolgefläche. Auch die Parzelle 3621 dürfe daher nicht der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Bereits jetzt liege der Selbstversorgungsgrad der Schweiz unter 50 Prozent, der tiefste Wert in Europa.

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Das Oerlingerried aus der Luft. | Roland Spalinger

Weitere Projekte in der Kritik

Dar­um geht es bei der In­itia­ti­ve jedoch nicht. Viel eher reiht sie sich ein in den bäuerlichen Widerstand gegen die Naturschutzprojekte des Kantons auf dem Fleudebüel in Mar­tha­len (AZ vom 27.6.2025) und die Schaffung eines Feuchtgebiets in Benken (AZ von 29.9.2023). Überall mit Unterstützung des kantonalen Bauernverbands.

Zum Oerlingerried hat die Baudirektion ein Faktenblatt verfasst. Sie nimmt dar­auf auch Stellung zur Website des Initianten, die «zahlreiche falsche und irreführende Aussagen» enthalte. Zum Beispiel zu Stechmücken.

Das plant der Kanton im Oerlingerried


Die Parzellen 3620 (im Eigentum der Gemeinde) und 3621 (im Eigentum des Kantons) grenzen ans Flachmoor von nationaler Bedeutung. Sie sollen wieder zu einem Feuchtgebiet werden, wie es das Oerlingerried früher war. Mit dieser ökologischen Aufwertung werden die Lebensräume für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten vergrössert. Die Entwicklung im südlichen Teil, der 2021 aufgewertet wurde, zeigt laut Katharina Weber von der Medienstelle der Zürcher Baudirektion, dass das funktioniert: Kiebitze brüten dort, verschiedene Zugvögel wurden beobachtet, stark gefährdete Amphibienarten (Kreuzkröte, Laubfrosch) konnten sich vermehren, und gefährdete Pflanzen haben aus Samen, die sich noch im Boden befanden, wieder gekeimt.

Die Drainagen sollen auf der Parzelle der Gemeinde zwar verschlossen werden, aber sie bleiben im Boden und könnten somit in Zukunft wieder aktiviert werden. «Auch am Boden wird mit dem Projekt nichts verändert, und die Fruchtfolgequalität der Fläche bleibt bestehen», sagt Katharina Weber. Die Fläche soll künftig extensiv beweidet werden, bleibt also landwirtschaftlich nutzbar.

Auf der Parzelle 3621 des Kantons sollen die Drainagen zurückgebaut und einzelne Tümpel angelegt werden. Die Parzelle sei bereits heute zusehends vernässt und nicht mehr ertragssicher, sagt sie.

Damit die kantonale Fläche genügend feucht wird, soll Wasser aus dem Mederbach dorthin geleitet werden. Die Bestimmungen für die Restwassermenge werden dabei eingehalten. Bei Trockenheit werde kein Wasser aus dem Mederbach entnommen. Im Gegenteil: Das Ried könne dazu beitragen, die Wassermenge im Mederbach auszugleichen, indem es bei grossen Niederschlägen Wasser aufnehme und in trockenen Perioden an die Umgebung und damit auch an den Mederbach abgebe.

Geplant sind zudem neue Sitzbänke, eine Aussichtsplattform, eine Komposttoilette und einzelne Parkplätze, die das Oerlingerried für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet attraktiver machen.

Aber: Die Einzelin­itia­ti­ve lasse sich nicht auf das Projekt im Oerlingerried anwenden. Weder erwerbe der Kanton die Parzelle 3620, noch würden durch das Projekt Dienstbarkeiten ausgelöst. Die Parzelle wird auch nach der ökologischen Aufwertung weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Umstellung von einer intensiven (mit Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, z.B. Ackerbau) auf eine extensive landwirtschaftliche Nutzung (kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, z.B. Beweidung mit begrenzter Anzahl Tiere) stellt keine Zweckentfremdung dar.

Die Rechte der Betroffenen bleiben unabhängig davon gewahrt. Für das Projekt ist eine Baubewilligung nötig, zudem ist eine neue Schutzverordnung für den Projektperimeter und das bestehende Oerlingerried vorgesehen. Beides wird öffentlich aufliegen und kann bei begründetem Interesse angefochten werden.

Die UHG Oerlingen und die Bewirtschafter im Projektperimeter sind seit Jahren ins Projekt eingebunden, ebenso wie andere Interessengruppen.

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Der Projektperimeter betrifft auch die Parzelle 3620 der Gemeinde, die 17,3 Prozent der Fläche des Rieds ausmacht. | Grafik: Baudirektion