Weinland

Kirche bittet Parkierer zur Kasse – wenn es sein muss

Unbefugtes Parkieren bei der katholischen Kirche kann Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen. In den nächsten Tagen tritt ein gerichtliches Verbot in Kraft, das insbesondere Lastwagenfahrer fernhalten soll.

von Manuel Sackmann
22. Oktober 2021

Eines der grössten Ärgernisse beim Autofahren ist die Parkplatzsuche. Da kommt der Platz vor der katholischen Kirche in Kleinandelfingen wie gerufen. Er ist gross, in unmittelbarer Nähe zu Coop und Migros gelegen und ausserdem leicht zugänglich. Kein Wunder also, dass er gerne genutzt wird – und das nicht nur von Besuchern der Kirche.

Künftig sollte dieses Fremdparkieren jedoch besser unterlassen werden, wollen Fahrzeughalter nicht zur Kasse gebeten werden. Denn die Kirche hat ein Gesuch für ein gerichtliches Verbot gestellt, dem das Bezirksgericht Andelfingen Ende Juni stattgegeben hat. In den nächsten Tagen soll eine entsprechende Tafel aufgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt tritt das Verbot in Kraft.

Boden zu stark belastet
«Es geht uns nicht darum, möglichst viele Autolenker büssen zu wollen», betont Reto Schnider, Präsident der katholischen Kirchenpflege Weinland. «Wir wollen vor allem den Lastwagenverkehr und das Dauerparkieren verhindern.» Seit einiger Zeit werde der Parkplatz regelmässig von Lastwagenfahrern genutzt, um dort ihre Mittagspause abzuhalten. Aufgrund seiner Fläche eigne er sich gut für grosse Fahrzeuge, die dort auch ausreichend Raum zum Wenden vorfinden.

Doch die schweren Vehikel sind Gift für den Boden. Zwischen 2014 und 2018 wurde das Kirchenzentrum für 1,7 Millionen Franken saniert («AZ» vom 23.10.2015). «In diesem Zusammenhang wurden auch die Umgebung und die Parkplätze neu gestaltet», erklärt Reto Schnider weiter. Der Belag der Parkflächen sei dabei auf eine Belastung von Personenwagen ausgelegt worden. «Die schweren Lastwagen waren uns deshalb zunehmend ein Dorn im Auge.» Ein Parkverbot nur für Lastwagen zu beantragen, wie anfänglich gewünscht, sei allerdings nicht möglich gewesen.

Busse bis 2000 Franken möglich
Gemäss gerichtlichem Verbot kann dessen Missachtung teuer werden. Auf Antrag sei eine Busse von bis zu 2000 Franken möglich, heisst es im Dokument. Der Kirchenpflegepräsident relativiert: Das sei erst der letzte Schritt. «In einer ersten Sensibilisierungsphase geht es darum, die Leute auf das Verbot aufmerksam zu machen und sie im Gespräch darauf hinzuweisen.» Nach einer Einführungsphase könnten sie aber wiederholt fehlbare Lenker bei der Polizei oder beim Statthalteramt Andelfingen mithilfe von Beweismitteln anzeigen. Das Statthalteramt ist es dann auch, das die effektive Höhe der Busse festlegt. Das Geld wäre in diesem Fall an den Staat zu entrichten.

«Diese Massnahme hoffen wir aber wirklich nur bei uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern treffen zu müssen», sagt Reto Schnider. Wahrscheinlicher als eine Busse ist eine sogenannte Umtriebsentschädigung. Die Katholische Kirche hat die Möglichkeit, die Aufforderung zur Zahlung einer solchen mit einem Ermahnungsbrief auszustellen. Dieses Geld ginge dann nicht an den Staat, sondern direkt an die Kirche («AZ» vom 2.7.2021).

Für Kirchgänger weiterhin gratis
Kirchgänger sind vom Verbot nicht betroffen, für sie ist der Parkplatz nach wie vor kostenfrei. «Jeglicher Verkehr in Zusammenhang mit dem Besuch von Gottesdiensten und dem Pfarreizentrum bleibt erlaubt», versichert der Kirchenpflegepräsident. Ebenso sind Zulieferer während der Dauer des Güterumschlags und Rettungsdienste berechtigt.

Nichts zu befürchten haben auch die Angestellten der nahe gelegenen Carrosserie Gehrig. Für die Bauphase ihres Reisemobil-Kompetenzzentrums («AZ» vom 24.9.2021) sei eine Vereinbarung zur Nutzung des Parkplatzes während der Arbeitszeit getroffen worden – «im freund- und nachbarschaftlichen Verhältnis», so Reto Schnider.

Mehr zum Thema aus rechtlicher Sicht finden Sie hier.

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