Weinland

Modelleisenbahn wird Retourkutsche

Die Rückbaupflicht der Modelleisenbahn in einem Garten im Weinland hat eine Vorgeschichte. Der Eisenbähnler ist nicht nur Opfer, sondern auch Täter. Er hatte seinem Nachbarn den Grillplatz madig gemacht.

von Roland Spalinger
06. April 2023

Die Meinungen zum «Modelleisenbahn-Fall», den der «Landbote» aufgedeckt hat (AZ vom 4.4.2023), sind gemacht und die Sympathien in den Kommentarspalten einseitig verteilt. Hier der gute Hobbybähnler, der seine Modelleisenbahn im Garten zurückbauen muss, weil sie in der Landwirtschaftszone steht. Und dort der neidische Nachbar, den die Anlage stört und der erst noch vor Gericht recht erhalten hatte.

Aber: Wenn man die ganze Geschichte kenne, sei es eben genau umgekehrt, hatte sich eine Person bei der «Andelfinger Zeitung» gemeldet. Das vermeintliche Opfer sei auch Täter. Dieser habe den Streit ausgelöst und nun die Retourkutsche erhalten.

Die beiden Nachbarn haben ähnliche Parzellen, bei beiden liegt ein Teil des Grundstücks in der Landwirtschaftszone, und beide nutzten diese Fläche auch. Und so hatte sich der eine erfolgreich gegen eine Baute des anderen gewehrt und nun eben eine Retourkutsche erhalten. Der betroffene Nachbar, der nun als Neider dasteht, wollte sich anfänglich nicht äussern. In drei Tagen rede niemand mehr darüber, meinte er.

Am Mittwoch hat er dann signalisiert, den Schreibenden doch zu empfangen. War­um der Sinneswandel? In Kommentaren seine Adresse zu lesen, habe sich bedrohlich angefühlt und bei ihm zum Entschluss geführt, Gegensteuer geben zu müssen. Er gab zuerst «20 Minuten» Auskunft und dann der «Andelfinger Zeitung».

Nur Verlierer
Die Geschichte vor der jetzigen Geschichte hat 2005 angefangen. Sie umfasst mehrere Vorkommnisse, die als Nachbarschaftsstreit zusammengefasst werden können und von keinerlei öffentlichem Interesse sind, jedoch zu einem Parallelverfahren führten. Als Folge der nicht bewilligungsfähigen Bauten in der Landwirtschaftszone muss der eine die Eisenbahn zurückbauen, der andere eine Pergola und eine Grillstelle.

Ihm sei von Anfang an klar gewesen, dass sie beide verlieren würden, sagt der Mann. Doch der Bähnler habe immer wieder die Gemeinde bemüht und auch den Vorschlag eines Gesprächs an einem runden Tisch abgelehnt. Als das Baurekursgericht die Eisenbahn dann verschonen wollte, rekurrierte der Mann und erhielt recht.

Er bedauert, wie sich das Ganze entwickelt hat. Er hat mehrere Kinder und hatte vorher in einem Block gelebt. Probleme habe er aber erst, seit er ein Haus mit Umschwung besitze. «Das ist doch absurd.»

25 Aren sind zulässig
Wie kam es ferner, dass Privatpersonen Landwirtschaftsland kaufen konnten? Zum Zeitpunkt des Erwerbs 1990 sei das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) noch nicht in Kraft gewesen, sagt Katharina Weber, Sprecherin der Zürcher Baudirektion, auf Anfrage. Aber selbst wenn der Erwerb nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1994 erfolgt wäre, «wäre der Kauf ohne Bewilligung des Kantons möglich gewesen, da das Grundstück weniger als 25 Aren gross ist und damit unterhalb der gesetzlichen Schwelle liegt, ab der die Bewilligungspflicht gilt».

Modelleisenbahn und Hecke sind in dieser Zone nicht bewilligungsfähig. Dies war bei der zweiten gerichtlichen Instanz, dem Verwaltungsgericht, nicht mehr Streitgegenstand. Sondern allein die Frage, ob die Anlage abgebaut und der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden muss. In dieser Frage entschied es anders als die erste Instanz, das Baurekursgericht.

War dieser Artikel lesenswert?

Zur Startseite