Weinland

Salt darf seine Antenne bauen

Im März 2022 hatte der Kleinandelfinger Gemeinderat das Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne der Firma Salt Mobile SA abgelehnt. Diese rekurrierte nun erfolgreich vor dem Baurekursgericht Zürich.

von Tizian Schöni
15. Dezember 2023

Am 30. November hat das Baurekursgericht entschieden: Der Bau einer zweiten Mobilfunkantenne in Oerlingen ist rechtmässig. Es wies die Ablehnung des Baugesuchs durch den Gemeinderat Kleinandelfingen zurück, gab der Rekurrentin Salt Mobile SA recht und verdonnerte die Gemeinde und eine Privatperson zur Zahlung von Gerichtskosten von rund 5500 Franken. Zudem sprach es der Salt Mobile SA Umtriebskosten von 2100 Franken zu, die ebenfalls von der Gemeinde und dem Beigeladenen bezahlt werden müssen.

Bis zum Entscheid war der Widerstand der Oerlingerinnen und Oerlinger hartnäckig gewesen: Schon im Februar 2022 hatten sie sich gegen eine 5G-Antenne der Salt Mobile SA gewehrt, die auf dem Gelände eines Gewerbebetriebs neben der Autobahn A4 geplant war. 120 Unterschriften kamen in einer Petition gegen den Bau zusammen, und einen Monat später zog auch der Gemeinderat nach und lehnte das Baugesuch ab. Die Begründung: Die Antenne sei nicht zonenkonform, die Einordnung ins Ortsbild sei ungenügend, und es habe keine Koordination mit den Betreibern der bestehenden Anlage stattgefunden. In wenigen Hundert Metern Entfernung steht eine Antenne, die sich die beiden anderen Netzbetreiber Swisscom und Sunrise bereits teilen.

Zweite Antenne fĂĽnf Meter kĂĽrzer
Knapp ein Jahr später legte die Betreiberin ein neues Baugesuch vor – die Antenne mass nun nur noch 25 statt der bisherigen 30 Meter. Auch dieses Mal wurde die Einwohnerschaft aktiv: Über 50 Mal wurde der Baurechtsentscheid verlangt. Abermals lehnte die Gemeinde das Baugesuch ab (AZ vom 20.1. und 3.2.23).

Dies liess die Netzbetreiberin nicht auf sich sitzen: Sie rekurrierte vor dem Baurekursgericht – und gewann. Die stärksten Argumente des Gemeinderats und der Bevölkerung, die Antenne sei nicht zonenkonform und störe das Ortsbild, wies das Gericht entschieden zurück. Es handle sich um eine «Wohnzone mit Gewerbeerleichterung», die Antenne werde nicht in einer reinen Wohnzone erstellt. Zudem sei bei den anstossenden Bauten «kein einheitliches Quartierbild ersichtlich». Die 25 Meter hohe Antenne überrage zwar die zulässige Firsthöhe für Bauten (15,1 Meter), füge sich aber genügend ins Ortbild ein. Unter anderem, weil das Grundstück an einer Hanglage liege, falle die Antenne nicht übermässig störend auf. Zudem würden «Kandelaber und Fahnenstangen» optische Verbindungen zur Antenne schaffen.

Durchaus einleuchtend erschien das Argument der Gegnerschaft, vor dem Bau eines zweiten Antennenstandorts Abklärungen mit dem Betreiber des anderen Masts Kontakt aufzunehmen – schliesslich arbeiten dort bereits zwei Anbieter zusammen. Dies begründete die Salt Mobile SA gegenüber dieser Zeitung damit, dass man «aufgrund der strengen Schweizer Grenzwerte» den bestehenden Standort nicht mitnutzen könne. Auf Deutsch: Die Firma müsste die Leistung ihrer Antennen drosseln. Ein zweiter Standort sei deshalb unausweichlich.

Auch in diesem Punkt gab das Baurekursgericht der Betreiberin recht: Grundsätzlich sei bei der Errichtung von Antennenanlagen innerhalb der Bauzone keine Bedürfnisabklärung und auch keine Standortkoordination nötig. Das Bundesgericht hatte dies bereits 2013 in einem ähnlichen Fall entschieden.

Weiterzug unwahrscheinlich
Ob gegen das Urteil des Baurekursgerichts Beschwerde erhoben wird, ist noch unklar. Berechtigt dazu sind grundsätzlich nur Personen, die entweder direkt am Verfahren teilgenommen haben oder vom angefochtenen Entscheid «besonders berührt» wären.

Wie aus dem Schreiben des Gerichts hervorgeht, war eine in Oerlingen wohnhafte Person am Verfahren beteiligt. Auf die Frage, ob die Gemeinde noch einmal etwas machen werde, antwortet Präsident Peter Stoll: «Das Nächste, was wir machen werden, ist wohl, eine Baubewilligung zu erteilen.»

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