Der Gemeindevorstand lässt sich den nächsten Schritt noch völlig offen.
Am Anfang schien alles erstaunlich glatt zu laufen: Die kantonale Baudirektion bewilligte Ende Januar 2024 ein Baugesuch der Politischen Gemeinde Ossingen, die auf dem Dach der historischen Küblerscheune in der Kernzone Solarpanels installieren wollte. Dies rief den Verein Zürcher Heimatschutz auf den Plan, der sich mit einem Rekurs gegen die Baubewilligung wehrte (AZ vom 9.4.2024). In der Folge beantragte die Baudirektion beim Baurekursgericht die Sistierung, was auch genehmigt wurde. Die Baudirektion bekam Gelegenheit für eine Überarbeitung und Wiedererwägung.
Für den Zürcher und den Schweizer Heimatschutz-Verein zählt dieses zu den zukunftsweisenden Rekursverfahren, da die erste Baubewilligung der Lage des Gebäudes im ISOS-Perimeter zu wenig Gewicht eingeräumt habe. Denn die Küblerscheune liegt in einem ISOS-Perimeter – so heisst das «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung».
Gemeindeschreiber Sven Fehse fasst die Situation vor knapp einem Jahr zusammen: «Aus der Sicht des Vereins Heimatschutz erteilte Zürich die erste Baubewilligung, ohne die Beeinträchtigung des ISOS-Schutzinventars mit einem Gutachten genügend abgeklärt zu haben.» Ausserdem sah der Heimatschutz die Zuständigkeit für dieses Gutachten ohnehin bei einer Bundesstelle, weil ISOS-Schutzverfügungen auf nationaler Ebene angesiedelt sind. «Der Kanton hingegen steht nach wie vor auf dem Standpunkt, solche Gutachten lägen in der Kompetenz seiner eigenen Fachleute.»
Zweiter Rekurs schon eingereicht
Inzwischen habe die Baudirektion die erste Gesamtverfügung abgeschrieben, mittels Wiedererwägung ergänzt und die Baubewilligung wieder erteilt, so der Gemeindeschreiber. Und wie zu erwarten, habe der Verein Heimatschutz auch gegen die zweite Bewilligung bereits Rekurs eingelegt.
«Die Gemeinde als Bauherrin hat nun wieder 30 Tage Zeit für ihre Stellungnahme. Danach liegt der Ball zum zweiten Mal beim Baurekursgericht», sagt Sven Fehse. Ob Ossingen die Sache ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde, falls das Baugericht die Baubewilligung infolge des zweiten Rekurses verweigern würde, lasse man im Gemeindehaus noch völlig offen.
Falls nun umgekehrt die Solarpanels erlaubt würden, scheint eine Fortsetzung fast garantiert: Die Heimatschutzvereine hatten schon Ende Januar in Aussicht gestellt, dass sie den Fall Küblerscheune bis ans Bundesgericht ziehen würden, weil er zum schweizweiten Präzedenzfall zum Aushebeln des Ortsbildsschutzes werden könnte.
Solarpanels auf Küblerscheune: Wie erwartet «Zurück zum Start»