Weinland

Streit um Leitung, die nicht existiert

Nach einer längeren Pause hat das Gericht den Betrieb wieder aufgenommen. Mehr als fünf Stunden lang befasste es sich mit einem Nachbarschaftsstreit über eine Abwasserleitung, die nie gebaut wurde.

von Manuel Sackmann
12. Mai 2020

Die Zwangspause am Bezirksgericht Andelfingen endete am Donnerstag mit besonderen Massnahmen. «Wir haben Plexiglaswände bestellt», sagte Gerichtspräsident Lorenz Schreiber. «Leider sind sie bislang nicht eingetroffen.» Damit die Verhandlung dennoch durchgeführt werden konnte, setzte das Gericht auf Distanz. Die Anwesenden wurden gestaffelt in den Gerichtssaal gelassen. Die Anwälte beider Seiten sassen vorne, Klägerin und Beklagte versetzt dahinter, der Journalist ganz in der Ecke.

Auf der Tagesordnung stand ein Nachbarschaftsstreit. Bereits 2009 erhielten die Klägerin und ihr Mann vom kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) die Aufforderung, ihre etwas abseits stehende Liegenschaft an die Kanalisation anzuschliessen. Die Abwasserleitung sollte auf dem direktesten Weg gebaut werden, der durch die benachbarte Pferdeweide des Grundstücks der Beklagten führt.

Immer neue Forderungen
«Das Konzept ist nicht aus dem Blauen entstanden», erläuterte die Anwältin der Klägerpartei. So sei die Linienführung mit der Gemeinde und der Bauunternehmung besprochen worden, und auch die Beklagte sei in die Planung involviert gewesen. Schliesslich habe sie sich schriftlich mit dem Projekt einverstanden erklärt. Danach sei das Theater losgegangen.

Von Anfang an habe die Beklagte Einfluss nehmen können und diverse Bedingungen gestellt. Auch verlangte sie eine Entschädigung von 5000 Franken für das Durchleitungsrecht. Als die Baubewilligung rechtskräftig wurde, habe sie sich aber plötzlich geweigert, die Baupläne zu unterzeichnen. Stattdessen seien neue Bedingungen gestellt worden. Die Grundstückseignerin habe die Linienführung bestimmt, Auflagen zum Aushub gemacht, vorgegeben, wie tief die Rohre zu vergraben und welche Pflanzen danach anzusäen seien.

Aufgrund des «schikanösen Verhaltens» der Beklagten seien die Kläger schliesslich gezwungen gewesen, die «ökologisch sinnlose Variante» einer Pumpleitung über ein anderes, höher gelegenes Grundstück zu bauen. Da der Vertrag zwischen den Streitparteien damit hinfällig geworden war, forderten die Kläger die mittlerweile auf 8000 Franken angestiegene und der Beklagten bezahlte Entschädigung zurück.

Bedingungen nicht eingehalten
Der Verteidiger wehrte sich. Seine Mandantin werde in ein schlechtes Licht gerückt, die Vorwürfe seien haltlos. So habe die Beklagte keineswegs ständig neue Forderungen gestellt. Viel eher habe sie auf das Einhalten ihrer ursprünglichen Bedingungen gepocht. Diese seien auf den Bauplänen nicht berücksichtigt oder falsch eingetragen worden. Ihre Forderungen hätten zudem lediglich darauf abgezielt, den ursprünglichen Zustand der Pferdeweide wieder herzustellen.

Von einer bedingungslosen Einwilligung sei nie die Rede gewesen. Da die Baupläne diverse Fehler enthalten hätten, habe die Beklagte viel Aufwand betreiben müssen, um Klarheit zu schaffen. Auch sei – anders als von der Klägerseite behauptet – nie jemand von der Bauunternehmung oder der Gemeinde auf sie zugekommen, um über Lösungen zu diskutieren. Die Entschädigung stehe ihr deshalb zumindest teilweise zu.

Richter: «Wahnsinnig weltbewegend»
Bis dahin hörte sich der Richter die langatmigen Plädoyers beider Seiten geduldig an. Dann sprudelte es aber nur so aus ihm heraus. «Das ist ein wahnsinnig weltbewegendes Problem, mit dem wir es hier zu tun haben», sagte er sarkastisch. Zwei Anwälte reichten nicht, es bräuchte mindestens zehn weitere. «Wasser muss abwärts laufen», so Lorenz Schreiber. Dass man die einfachste Lösung suche, sei naheliegend, und die führe nun mal durch die Pferdeweide. Dass sich das Gericht damit befassen müsse, sei verantwortungslos. «Es ist offensichtlich eine Unverträglichkeit der beiden Parteien, es ist schlicht und einfach ein Streit.»

Ein Vergleich sei deshalb anzustreben. Um genaue Beträge könne es nun nicht mehr gehen, stattdessen müsse man sich fragen, wie viel es einem wert sei, das Problem aus der Welt zu schaffen. Das Gericht schlug deshalb vor, dass die Beklagte die 8000 Franken zurückzahlt. Um sie für ihren Aufwand etwas zu entschädigen, erhält sie 2000 Franken vom Gericht. Dieses Geld wird dem von den Parteien bereits bezahlten Vorschuss an die Gerichtskosten entnommen. «Das ist die bestmögliche Lösung, die uns einfällt», so der Richter.

Die Klägerseite war damit sofort einverstanden. Und nach längerem Hin und Her konnte sich auch die Beklagte zu einer Unterschrift durchringen – nach einer fünfeinhalbstündigen Verhandlung über eine nie gebaute Abwasserleitung.

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