Weinland

Thomas Keller soll das Andelfinger Bezirksgericht präsidieren

Er ist der erste Jurist als Teilzeitrichter in Andelfingen. Nun ist Thomas Keller als neuer Gerichtspräsident vorgeschlagen. Dar­auf und auf die drei neuen Namen haben sich die Weinländer Parteien geeinigt.

von Roland Spalinger
25. Oktober 2019

Ein Vollamt und vier Teilpensen zu je 20 Stellenprozenten – dies die Besetzung des Bezirksgerichts (BG) Andelfingen. Gewählt sind die Richterinnen und Richter jeweils für sechs Jahre, vorgeschlagen werden sie von den Parteien. Für die neue Amtsdauer 2020 bis 2026 mit Beginn am 1. Juli hat sich die Interparteiliche Konferenz (IPK) mit Vertretungen sämtlicher politischen Parteien im Weinland auf einen Wahlvorschlag geeinigt. Es liegen so viele Kandidaturen vor, wie Stellen zu besetzen sind.

Das Vollzeitpräsidium soll Thomas Keller aus Berg am Irchel übernehmen. Er gehört der SVP an und ist Anwalt, seit 2017 aber auch Richter am BG Andelfingen mit 20-Prozent-Pensum. Nach dem Rücktritt von Paul Mar­tha­ler war er der erste Jurist mit einem Teilpensum an diesem Gericht. Ebenfalls von der SVP für ein 20-Prozent-Pensum vorgeschlagen ist Evelyne Steiner-Nägeli, die in Ellikon am Rhein aufgewachsen ist und nun in Pfungen lebt. Die SP schlägt als teilamtliche Richterinnen die beiden Winterthurerinnen Cornelia Ott Douar und Tanja Petrik-Haltiner vor; alle drei Frauen sind Juristinnen.

Der Letzte seiner Art
Nach den Rücktritten von Margrit Gut und Angela Schmid ist und bleibt Andreas Knöpfli (FDP) aus Uhwiesen der einzige Nichtjurist am BG Andelfingen. Zwar hat das Stimmvolk im Juni 2016 entschieden, dass für Richter im Kanton Zürich ein Jurastudium Pflicht ist. Es wurde auch festgehalten, dass bereits Gewählte ohne Jurastudium im Amt bleiben und nach Ende der laufenden Amtszeit 2014–2020 wiedergewählt werden können. Andreas Knöpflis Ersatz dereinst muss aber Jura studiert haben.

Diese Einschränkung haben die Parteien bei ihrer Suche gespürt und habe ihre Arbeit aufwendiger gemacht, sagt Käthi Furrer, Co-Präsidentin der Bezirks-SP und Sprecherin der Weinländer IPK. Die Parteienvertretungen hätten sich im Vorfeld getroffen und die Nominationen diskutiert. «Bei den Bisherigen und den Personen, die sich neu vorgestellt haben, waren sich die Parteileitungen einig, dass diese gut qualifiziert und für alle wählbar sind.» Auch der Präsident sei «nicht umstritten» gewesen, sagt Käthi Furrer.

SP «richtig» vertreten
Seit 2002 präsidiert Lorenz Schreiber das BG Andelfingen. Er wurde damals gegen den SVP-Mann Jürg Bettoni portiert und gewählt – mit Unterstützung der SP. Jedoch war und ist Lorenz Schreiber parteilos, was einen freiwilligen Parteienproporz erschwerte. Strapaziert wurde die Verteilung der politischen Ämter 2013 («AZ» vom 1.2.2013), als die SP erfolglos einen SVP-Sitz im dreiköpfigen Bezirksrat angriff; dort ist die SP wie die EVP mit einem 5-Prozent-Ersatzmandat vertreten.

Bei der Berücksichtigung der politischen Kräfte im Gericht sei die Vertretung im Bezirksrat mit Statthalterin Catherine Nägeli Diethelm (SVP) an der Spitze kein Thema gewesen, sagt Käthi Furrer. Von daher überrascht jedoch die Kon­zen­tra­tion im Gericht auf die drei Parteien SVP, SP und FDP. Auch die anderen Parteien seien angefragt worden, sagt Käthi Furrer und erwähnt den Anspruch der Grünen.

Diese hätten dann aber aus Mangel an Kandidaturen verzichtet, sprich die Hürde Jurastudium gespürt. «So ist es zu den eingereichten Kandidaturen gekommen», erläutert sie. Und freut sich für die SP auf zwei Teilzeitrichterinnen. «Wir wollten ins Gericht und haben nun die Chance.» Obwohl von der SP unterstützt, habe Lorenz Schreiber ge­gen­über der Partei keinerlei Pflichten gehabt, auch keine finanziellen, wie das bei politischen Ämtern in allen Parteien üblich sei.

Die vorliegenden Kandidaturen entsprechen dem aktuellen Stand. Sie wurden bis 9. Oktober eingereicht, bis 1. November läuft die Nachfrist. Eine stille Wahl ist möglich, wenn die Vorschläge weder vermehrt noch verändert oder zurückgezogen werden.

Ansonsten findet am 9. Februar 2020 eine Urnenwahl statt.

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