Weinland

Tierquälerei der übelsten Sorte

Ein Jagdaufseher musste in einem Privatgarten einen Fuchs erlegen. Was ihm als «Kragen um den Hals» beschrieben worden war, stellte sich als Tretfalle heraus. Solche sind seit Jahrzehnten verboten.

von Roland Spalinger
13. Oktober 2020

«Mir fehlen die Worte», sagt Mathias Richter, Obmann der Jagdgesellschaft Mar­tha­len-Rheinau. Was einer seiner vereidigten Jagdaufseher am Mittwoch in seinem Revier antraf, verschlägt nicht nur ihm die Sprache. Eine «Riesensauerei» nennt es Urs Philipp, Leiter der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung. Auf den Abdruck des Bildes in der Zeitung haben wir deshalb verzichtet, wir zeigen es stattdessen nur online. Zwischenfälle mit Wildtieren müssen gemeldet werden. Einerseits weiss die Kantonspolizei, welche Jagdgesellschaft wo zuständig ist, zum Beispiel nach Unfällen im Strassenverkehr. Andererseits wissen Bewohnerinnen und Bewohner Bescheid, wen sie kontaktieren können. In diesem Fall lief der Draht direkt.

Eigner murmelte vor sich hin
Ihm sei um 9 Uhr gemeldet worden, in einem Garten in einem Wohnquartier befinde sich ein Fuchs mit einem Kragen um den Hals, erzählt der Jagdaufseher. Er habe auf dem Weg dorthin überlegt, was das sein könnte, und auch mit einem Hund mit Halsband gerechnet.

Doch da war ein Fuchs, der Schädel in der Totschlagfalle eingeklemmt, die Augen rot unterlaufen. Er erlöste das noch lebende Tier von seinen Qualen und sei ge­gen­über dem Hauseigentümer schon ein bisschen laut geworden. Dieser habe aber nur vor sich hin gemurmelt.

Wie lange das Wildtier schon in der Falle war, ist nicht klar. Klar ist, dass nun ein Verfahren läuft. Die Kantonspolizei Zürich bestätigt auf Anfrage den Eingang einer Anzeige wegen Verstoss sowohl gegen das Jagd- als auch gegen das Tierschutzgesetz. In einem Fall von 1986 in Nidwalden heisst es, das Fangen von Tieren mit Tellereisen gehöre zu den schlimmsten Tierquälereien, weil die Tiere nicht getötet, sondern nur eingeklemmt würden.

Die im Garten ausgelegte Schnappfalle hatte Zacken. Was mit dieser passiert ist, weiss der Jagdaufseher nicht. Das tote Tier hat er behändigt, die Jagdpolizei hat es abgeholt. Es sei grässlich, sagt der Aufseher. So etwas könne man sich nicht vorstellen.

Mathias Richter jagt seit zehn Jahren. So etwas hat er noch nie erlebt und verurteilt das Auslegen der Schwanenhals-, Tellereisen- oder Tretfallen in höchstem Mass. Mit der Jagd, wie sie sie betreiben, auf Basis von Gesetz und Ethik, habe «dieser Akt der Grausamkeit» nichts zu tun. Solches Gebaren sei mit aller Härte zu bestrafen.

Seit 1988 verboten
Tellereisen und alle Fallen ausser Kastenfallen für die Jagd sind seit dem 1. April 1988 verboten. Das neue Gesetz, das im Juni 1986 von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, ersetzte den alten Erlass aus dem Jahre 1925. Online sind solche Fallen immer noch erhältlich, dazu die Information «zu Dekorationszwecken». Und auch in alten Scheunen könnten noch welche herumliegen, meint Urs Philipp. Aber diese aufstellen «geht gar nicht». Mit der Aufforderung zu einer Anzeige habe sein Amt richtig reagiert.

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