Weinland

Unkraut vergeht nicht – von alleine

Invasive Neophyten bedrohen einheimische Arten. Einige von ihnen sind sogar so gefährlich, dass ihre Bekämpfung Pflicht ist. Doch wie man diesen Pflanzen richtig zu Leibe rückt, will gelernt sein.

von Tizian Schöni
30. Juni 2023

Sie überwuchern ganze Hänge, breiten sich entlang von Gewässern aus oder versamen sich auf Magerwiesen und im Wald. Die Rede ist von invasiven gebietsfremden Pflanzen, sogenannten invasiven Neophyten. Ein prominentes Beispiel ist das Drüsige Springkraut. Im Niderholz in Marthalen breitete es sich 2015 explosionsartig entlang des neu entstandenen Bibersees aus. Da die Samen mit dem Mederbach in die Thurauen und damit in eines der wichtigsten Naturschutzgebiete des Kantons hätten getragen werden können, wurde die Pflanze grossflächig bekämpft. Während vier Jahren mussten Zivildienstleistende das Gebiet säubern und kontrollieren. Invasive gebietsfremde Pflanzen gefährden mit ihrer Ausbreitung einheimische Arten, die Gesundheit von Mensch und Tier, oder sie richten Schäden in der Land- und Forstwirtschaft an. Zum Beispiel Sommerflieder und Kirschlorbeer: In der Gemeinde Dorf, so schreibt die dortige Fachperson, seien diese beiden Pflanzen mittlerweile in mehr als jeder zweiten Waldparzelle zu finden.

Verbreitet und wieder bekämpft
Die Ironie der Geschichte: Viele dieser Pflanzen wurden absichtlich nach Europa gebracht. Der aus Kleinasien stammende Kirschlorbeer etwa dient seit dem 16. Jahrhundert als beliebte Heckenart. Er wächst schnell, verträgt Rückschnitte gut und bleibt das ganze Jahr über grün – eine ideale Hecke. Heute noch ist er aufgrund dieser Eigenschaften in vielen Gärten zu sehen. Dass die Beeren des Strauches ein beliebtes Futter für Vögel sind, hat zusätzlich zu einer rasanten Ausbreitung in der Natur beigetragen. Und auch der Mensch ist nicht unschuldig daran, dass der Strauch vermehrt da wächst, wo er nicht soll: Illegal entsorgte Gartenabfälle haben ihren Teil dazu beigetragen.

So rĂĽpelhaft wie der Kirschlorbeer verhalten sich im Kanton ZĂĽrich derzeit nur wenige Arten. Dennoch sind es schon ĂĽber 40 Pflanzen, bei denen das Amt fĂĽr Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) hartes Durchgreifen anordnet.

Die Bekämpfung
Je früher ein invasiver Neophyt erkannt wird, desto besser. Und: Bei gewissen Arten haben Sie keine Wahl. Ambrosia, Riesenbärenklau und das Schmalblättrige Greiskraut sind im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig. Denn diese Pflanzen sind unmittelbar gefährlich für Mensch und Tier. Sie können heftige allergische Reaktionen auslösen. Gelangen sie ins Tierfutter, wirken sie zum Teil sogar tödlich.

Die einzelnen Pflanzen müssen unterschiedlich und je nach Entwicklungsstadium individuell bekämpft werden (siehe Tabelle in der Galerie). Einjähriges Berufkraut zum Beispiel kann vor dem Blühen ausgerissen und an Ort und Stelle liegengelassen werden. Sobald die Pflanze blüht, soll sie im Kehricht entsorgt werden. Bei Pflanzen auf öffentlichem Grund sollte immer der oder die Neophytenbeauftragte der Gemeinde informiert werden. Diese Personen sind auch Ansprechpartner rund um Fragen und Unsicherheiten zu den invasiven Arten.

Die Entsorgung
Um die ungeliebten Pflanzen loszuwerden, weist das Awel darauf hin, dass Gartenabfälle keinesfalls illegal im Wald entsorgt werden dürfen. Für das allermeiste Pflanzenmaterial invasiver Neophyten (siehe Tabelle in der Galerie) genügt jedoch die normale Grüngutsammlung der Gemeinde. Dabei spielt es keine Rolle, wie diese Abfälle weiterverarbeitet werden. Am wichtigsten ist, dass die Kompostierung dort kontrolliert vonstatten geht.

Nur bei wenigen Spezialfällen sollen Schnittgut oder die Wurzeln im normalen Kehricht oder einem speziellen Neophytencontainer entsorgt werden, der direkt in die Kehrichtverbrennung oder eine Biogasanlage geht.

Illustrierte Infoblätter der Kantonalen Baudirektion und Detailinformationen rund um das Thema Neophyten sind unter www.neobiota.zh.ch zu finden. Ansprechpersonen für Private sind die Neophytenbeauftragten der Gemeinden.

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