Der Regierungsrat lehnt das «Weinlandticket» ab.
Noch drei statt sechs Zonen und ein «Weinlandticket». Das Postulat von Kantonsrätin Sibylle Jüttner (SP, Andelfingen) haben auch Paul Mayer (SVP, Marthalen) und Konrad Langhart (Mitte, Stammheim) unterzeichnet (AZ vom 16.12.2022). Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Sie fällt vernichtend aus.
Sibylle Jüttner rechnete vor, dass im schwach besiedelten Weinland pro Tarifzone deutlich weniger Personen erschlossen werden als zum Beispiel in Horgen. Der Regierungsrat hält entgegen, eine Tarifzone umfasse in der Regel vier Gemeinden und habe einen Radius von vier Kilometern. Auch jene im Weinland «entsprechen diesem Standard». Das ist doppelt falsch: Die Zonen Stammheim und Schloss Laufen sind kleiner, die Zone Flughafen massiv grösser. Und Uster ist immerhin eine Stadt.
Nur ein Ziel: Billiger im Weinland
Die Zonengestaltung sei ein sorgfältig austariertes Gesamtsystem. Seit der Einführung im Jahr 1990 habe es nur selten und «einzig bei grossem Handlungsbedarf» Anpassungen gegeben. Somit sei Zurückhaltung geboten und Änderungen seien «nicht angezeigt», einzig um regionale tarifliche Verbesserungen zu erwirken.Das könnte auch Begehrlichkeiten in anderen Regionen wecken.
Abgeschmettert wird auch das gemachte Beispiel einer Strecke von Buch am Irchel nach Rheinau. Der reine Binnenverkehr im Weinland sei gering. Namentlich ein Einzelbillett für diese Zonenkombination sei 2022 bloss 450-mal gekauft worden, das entspreche 0,001 Prozent aller gewählten Fahrausweise, heisst es in der Antwort.
Auch von einem «Weinlandticket» hält die Regierung nichts. Ein solches wäre ein Fremdkörper im Tarifsystem, heisst es in der Antwort. Es gebe ja den 9-Uhr-Pass, stellt er der Forderung entgegen. Auch verweist er auf die Anbindung mit dem Z-Pass zu benachbarten Tarifverbünden. Eine Reduktion würde beachtliche Ertragsausfälle bedeuten, die die öffentliche Hand zu tragen hätte.
Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass die negativen Auswirkungen auf das Gesamtsystem des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) im Vergleich zum erwarteten Nutzen «unverhältnismässig» wären. Und: für Belange des ZVV sei der Verkehrsrat zuständig, der Regierungsrat sei lediglich Genehmigungsinstanz. Das Postulat sei abzulehnen
Mehr Infos zu den Tarifzonen und zum Postulat


«Unverhältnismässig» – Regierungsrat lehnt «Weinlandticket» ab