Weinland

Zurück in den Handel – oder ins Sonderabfallmobil

Sonderabfälle gehören nicht in den Kehricht, auf die örtliche Sammelstelle oder ins Abwasser, können aber im Sonderabfallmobil abgegeben werden.

von Eva Wanner
22. Februar 2019

Wenn Sie einen Akku, Brennsprit oder ein abgelaufenes Medikament entsorgen wollen, treffen Sie vielleicht auf Achim von Glinowiecki und Liliane Plattner. Die beiden sind im gesamten Kanton Zürich mit dem Sonderabfallmobil unterwegs. Dabei haben sie schon das eine oder andere erlebt – etwa eine Frau, die ihr eigenes Knie, eingelegt in Formaldehyd, abgegeben hat. Es hätten auch schon Leute Munition und Sprengstoff abgeben wollen, da sei das Mobil aber die falsche Anlaufstelle. Die Polizei nehme solche Güter an; die Sonderabfallmobil-Fahrer dürften das rein schon wegen des Transports nicht.

Transportieren können sie aber sonst die unterschiedlichsten Materialien. Dafür ist das Mobil mit verschiedensten Boxen eingerichtet. Meistens, so sagen die beiden, kämen die Sonderabfälle originalverpackt. Wenn nicht, stehe ein spezielles Fass für unbekannte Stoffe bereit. Bis 20 Kilo Sonderabfall pro Person und Jahr dürfen im Mobil entsorgt werden.

Ins Mobil oder in den Handel
Aber: Was darf den beiden überhaupt in ihr Spezialfahrzeug mitgegeben werden? Auf jeden Fall Dinge, die nicht in den Kehricht, ins Abwasser oder in eine Sammelstelle der Gemeinde gehören. Eine Liste mit solchem Abfall hat das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) zusammengestellt. Genannt werden unter anderem Farben und Lacke, Säuren, Abflussreiniger,  Spraydosen, Medikamente oder auch Pflanzenschutzmittel.  Das Awel hat in der Broschüre auch die gesetzliche Lage aufgeschlüsselt. Grundsätzlich, so heisst es, gibt es drei Wege für Privatpersonen, Sonderabfall zu entsorgen: im Mobil, in der kantonalen Sonderabfall-Sammelstelle (Hagenholz in Oerlikon) und bei den Verkaufsstellen. Hersteller und Händler sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet. Die Rücknahmepflicht gilt für Marken, die sie in ihrem Sortiment führen.

Wer aber ein 40 Jahre altes Pflanzenschutzmittel in der hintersten Ecke des Gartenhäuschens findet, das nicht mehr hergestellt wird; wer ein Körpergelenk abgeben will, das er schlecht dem Hersteller zurückgeben kann, oder wer einfach lieber zum Sonderabfallmobil gehen möchte als in den Laden, der besucht Achim von Glinowiecki und Liliane Plattner. Ihr blaues, mit Bildern von Sonderabfall bedrucktes Mobil ist kaum zu übersehen – und zur Abgabe gibts auch noch Beratung.

Termine und Liste mit Sonderabfällen unter www.sonderabfall.zh.ch

 

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