Weinland

AWH-Vorstand ist erstaunt

Den Entscheid des Verwaltungsgerichts nimmt der Vorstand des Alterswohnheims Flaachtal «mit Erstaunen» zur Kenntnis. Er werde nun Gespräche führen, teilt er mit.

von Roland Spalinger
23. November 2021

Mit Dreiviertelmehrheit haben die Stimmberechtigten der sechs betroffenen Gemeinden am 13. Juni Ja gesagt zur Umwandlung des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal in eine gemeinnützige AG. Start wäre am 1.1.2022 gewesen. Jedoch hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Abstimmung aufgehoben («AZ» vom 19.11.2021).

Der Vorstand des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal nimmt diesen Entscheid «mit Erstaunen» zur Kenntnis, schreibt er in einer Mitteilung. Weiter möchte er sich nicht äussern, «da er in den nächsten Tagen verschiedene Gespräche zum Fall führen wird». Unbeantwortet bleiben auch Fragen der «Andelfinger Zeitung» zu den bisherigen Kosten für die Rechtsformänderung.

Nicht selber auflösen
Lösen Gemeinden Aufgaben gemeinsam, bilden sie Zweckverbände. Beim Alterswohnheim Flaachtal arbeiten Henggart, Flaach, Dorf, Berg am Irchel, Buch am Irchel und Volken zusammen. Den Beitritt zu diesem Zweckverband haben sie einst in kommunal organisierten Abstimmungen beschlossen. Die Frage der Auflösung am 13. Juni hatte der Zweckverband gestellt. «Diese Zuständigkeit», so das Verwaltungsgericht, «liegt vielmehr bei den einzelnen Gemeindevorständen.» Somit ist nicht das Total der Stimmen entscheidend, sondern das Resultat einzelner Gemeinden. Hätten in Volken (86:57) 15 Personen Nein statt Ja gestimmt, hätten sie die Vorlage bodigen können.

Auslöser für die gerichtliche Beurteilung war eine Stimmrechtsbeschwerde. Martin Keller aus Volken hatte auf diesen Fehler hingewiesen. «Das Fass zum Überlaufen» gebracht hatte bei ihm aber das Vorgehen des Vorstands, der seiner Meinung nach zu aktiv für die Abstimmung warb. Das Erklärvideo (online verfügbar) sei eine 18-minütige «Dauerwerbesendung». Er wollte wissen – «unabhängig vom Resultat» – ob ein solches Vorgehen rechtens ist.

Ist es nicht, hält das Verwaltungsgericht als zweite Instanz fest. Weil der Bezirksrat als erste Instanz «diese Kernfrage nicht behandelt» hatte, wie Martin Keller fand, zog er den Fall weiter. Und bekam auf ganzer Linie recht. Die Informationslage sei «völlig einseitig» gewesen, so das Gericht.

Das Urteil des Gerichts finden Sie hier.

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