Weinland

Die Ehe für echt alle – im alten Rom

Als Maturaarbeit hat Larissa Stamm das römische Eherecht eines ganzen Jahrtausends analysiert. Und Erstaunliches gefunden: Die alten Römer erlaubten zeitweise nicht nur gleichgeschlechtliche, sondern sogar Geschwisterehen.

von Silvia Müller
31. Januar 2020

Das Latein hat nur noch wenige Fans heutzutage, doch Larissa Stamm zählt zu ihnen. «Lateinunterricht ist nicht umsonst, wie immer behauptet wird. Er hilft mir auch bei den modernen Fremdsprachen enorm», sagt sie.

Und die Sprache werde zwar nicht mehr gesprochen, sei aber nicht tot – das habe sie bei ihrer Arbeit mit den Rechtstexten aus dem antiken Rom gemerkt. «Viele der tausend Jahre alten Formulierungen sind heute noch eins zu eins übersetzt in den Schweizer Gesetzen zu finden. In der Rechtssprache lebt das Latein also bis heute weiter.» Das fasziniert sie. So sehr, dass sie noch nicht recht weiss, ob sie Sprachen oder eben Rechtswissenschaft studieren soll. Um das herauszufinden, hat sie ein Maturathema gewählt, bei dem beides wichtig ist.

Ein ehrgeiziges Vorhaben
Sich als Arbeitsmaterial Texte aus tausend Jahren Rechtsgeschichte vorzuknöpfen, zeugt von ziemlichem Einsatzwillen. In der Tat habe sie in den letzten sechs Monaten viel mehr Zeit investiert, als von der Schule vorgeschrieben, sagt Larissa Stamm. Dafür sei sie nun auch sehr zufrieden mit dem Ergebnis, und offensichtlich auch die Experten – diese haben die Arbeit für eine der drei internen Prämierungen der Kantonsschule Im Lee vorgeschlagen.

LXIV, pardon, 64 Seiten sind es geworden, passend auf papyrusähnlichem Papier gedruckt. «Ubi tu Gaius ego Gaia» steht als Titel. So lautet die traditionelle Formulierung einer römischen Hochzeitszeremonie, die meist so gedeutet wird: «Wo immer du der Herr Soundso bist, werde ich deine Frau Soundso sein.»

Larissa Stamm hat mit deutschen Übersetzungen gearbeitet und bei Verständnisproblemen oder Zweifeln die lateinischen Originaltexte durchleuchtet. Ihr Ziel war der Vergleich der römischen Ehegesetze mit jenen Teilen des Schweizer Zivilgesetzbuchs und Obligationenrechts, die das Zusammenleben der Menschen regeln.

Drei Phasen erkennbar
«Grob gesagt, lassen sich in den tausend Jahren zwischen 451 vor Christus und 534 nach Christus drei Phasen unterscheiden», fasst Larissa Stamm die römischen Gesetze zusammen. Was die Rolle der Frau und die Möglichkeiten der Eheschliessung angeht, seien aus den Jahrhunderten vor Christi Geburt strenge, klare Regeln überliefert.

So war die Autorität des «Pater familias», des Familienoberhaupts, riesig – selbst erwachsene Söhne mit eigenen Familien unterstanden zeitlebens dem Vater. Von Gleichstellung zwischen Mann und Frau war keine Rede, Frauen konnten nie mündig werden. Und auch die Eheverbote waren deutlich strenger als heute. Cousinen und Cousins, Onkel und Nichten und nicht blutsverwandte Stiefgeschwister durften beispielsweise nicht heiraten – all das ist heute erlaubt.

Wechselhafte Kaiserzeit
Im Codex, einer Sammlung kaiserlicher Erlasse aus der Zeit zwischen 117 und 565 nach Christus, ändert sich das mehrmals. «Das Bild ist extrem widersprüchlich. Je nachdem, welcher Kaiser an der Macht war, wurden die Regeln lockerer oder strenger», fasst Larissa Stamm zusammen. Phasenweise wurden auch den Frauen grosse Rechte und Selbstbestimmung zugestanden.

So war jede Verwandtenehe noch unter Kaiser Diocletian (284) streng verboten. Hundert Jahre später waren unter Arcadius sogar die Geschwisterehe und die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt – es konnten also nicht nur Bruder und Schwester, sondern sogar zwei Brüder oder zwei Schwestern heiraten.

Gegen Ende des Römischen Reichs wurden die Zügel wieder gestrafft. Kaiser Justinian verbot 527 die heute blutschänderisch genannten Verbindungen erneut. Diese Auffassung hat sich bis heute gehalten. Die Ehe ist verboten zwischen Verwandten gerader Linie, Geschwistern sowie Halb- und Adoptivgeschwistern.

Viele der römischen Gesetze seien noch heute im Schweizer Eherecht gültig und sogar im gleichen Wortlaut formuliert, stellt Larissa Stamm fest. Andere seien an die heutigen Verhältnisse angepasst und völlig modernisiert worden. «Auf jeden Fall sind Gesetze eines nicht: unveränderlich gegeben.»

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