Weinland

Doch eine Ausnahmeregelung?

Seit einem Jahr können auch Besuchende von Abdankungen gebüsst werden, wenn sie ihr Auto in der blauen Zone abstellen. Aber andere Sonderrechte sind geblieben? Eine schriftliche Anfrage birgt Zündstoff.

von Roland Spalinger
24. November 2023

Da war doch mal was. «Besucher-Parkkarte der Politischen Gemeinde Andelfingen» ist auf der laminierten Karte auf dem Armaturenbrett zu lesen – also an der Stelle, wo bei Fahrzeugen in der blauen Zone die Parkscheibe liegt. Eine Stunde und 29 Minuten können Fahrzeuge maximal abgestellt werden. Mit der laminierten Karte sei das «unbeschränkt» möglich, steht dar­auf geschrieben. Ausgestellt hat das Dokument die Verwaltung.

Parkieren in der blauen Zone ist in Andelfingen ein heikles Thema (geworden). Vor gut einem Jahr (AZ vom 4.10.2022) wurde die «Andelfinger Zeitung» zufällig Zeugin, wie wenig Wert ein ungeschriebenes Gesetz hat oder wie schnell ein solches aufgehoben werden kann. Der Wirt der «Spätzlipfanne» hatte den Kontrolleur dar­auf hingewiesen, keine Bussen zu verteilen, in der Kirche finde grad eine Abdankung statt. Gemeindepräsident Hansruedi Jucker staunte und hob die viele Jahre gelebte Praxis auf.

Blaue Zone doch eine Grauzone?
Das Thema warf hohe Wellen, in einer Umfrage der «Andelfinger Zeitung» sprach sich eine Mehrheit für die Beibehaltung aus. Nun ist es wegen der Besucherparkkarte der Gemeinde Gegenstand einer schriftlichen Anfrage an den Gemeinderat. Absender Bruno Winkler bedient sich der gleichen Argumentation, mit der die Behörde die Aufhebung der Ausnahmeregelung begründete: Gleichbehandlung. Der Gemeinderat wolle keine Grauzone. Während anderen Anlässen wie Gerichtsverhandlungen oder Trauungen werde das Parkregime auch nicht gelockert.

Aber für Mitarbeitende eines Verwaltungszweigs, wie eine Stichprobe am Mittwoch mit Kennzeichenabfrage zeigte? Auf den Bildern, die Bruno Winkler der Anfrage anfügte, sind verschiedene Karten zu sehen, zum Teil sind Kennzeichen vermerkt. Namen nennt er keine. Er will unter anderem wissen, seit wann solche Parkkarten ausgestellt werden, ob ein Verzeichnis existiert, mit welcher Begründung man zu einer solchen Karte kommt, wie der Gemeinderat diese Ausnahmepraxis begründet und ob er überhaupt Kenntnis davon hat. Acht Fragen sind es.

Gemeindepräsident Hansruedi Jucker bestätigt den Eingang des Schreibens. Und verweist auf die Gemeindeversammlung am Mittwoch. Dort würden Fragen und Antworten behandelt; dem Fragesteller werden sie einen Tag vorher zugestellt. Er darf dann kurz Stellung nehmen, eine Diskussion ist möglich, wenn eine Mehrheit der Versammlung dies verlangt (Paragraf 17 Gemeindegesetz). Mit diesem Instrument können «über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse» Antworten verlangt werden.

Parkierungsverordnung fehlt
Seuzach hat auch blaue Zonen, über eine App oder auf der Verwaltung können Pauschalen gelöst werden. Ein Tag zum Beispiel kostet 6 Franken für alle, Monatspauschalen sind für Anwohnende und Wochenaufenthalter. Grundlage ist die Parkierungsverordnung der Gemeinde. Eine solche fehle in Andelfingen, sagt Bruno Winkler. Es handle sich hier also um eine blaue Zone mit schweizweit gültigen Regeln. Parkfelder dürften weder reserviert noch vermietet werden.

Ob das der Gemeinderat auch so sieht, ist am Mittwoch zu erfahren. Die Antwort dürfte auch die Kirchenpflege interessieren, die den Wegfall der Abdankungsregelung beklagte und auf einen Protokolleintrag bei sich aus dem Jahr 2012 verwiesen hatte. Es könnte also einen längeren Abend geben, zumal eine zweite Anfrage vorliegt, ebenfalls von Bruno Winkler zu Tempo 30. Und zwei weitere werden nicht als offizielle Anfragen gemäss §17 behandelt, aber im Infoteil beantwortet.

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