Weinland

Er musste umziehen: Mildernde Umstände für Fuchsquäler

Unter anderem wegen Tierquälerei ist der Mann verurteilt worden, der in seinem Garten eine Tretfalle aufgestellt hatte. Die darin gefangene Füchsin hat noch gelebt und musste vom Jagdaufseher erlöst werden.

von Roland Spalinger
21. Juni 2022

Tretfallen sind seit Jahrzehnten verboten. Ein 63-jähriger Weinländer besass trotzdem eine und legte sie mit einem Köder drin auch aus. Anfang Oktober 2020 wurde der Jagdgesellschaft Mar­tha­len-Rheinau gemeldet, in einem Garten in einem Wohnquartier (siehe zweites Bild) liege ein Fuchs mit einem Kragen um den Hals (AZ vom 13.10.2020).

Mit Strafbefehl vom 5. Mai 2022 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen, teilt die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Der Mann ist der Tierquälerei und des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel schuldig. Er wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen sowie einer Busse von 1500 Franken bestraft. Zudem muss er die Verfahrens­kosten von 2500 Franken tragen.

Verschulden ist erheblich
Laut Strafbefehl, den die «Andelfinger Zeitung» bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland einsehen konnte, hatte der Mann die Tretfalle an einem Flohmarkt gekauft. Er wollte damit Tiere erschrecken oder vertreiben, «die sich auf seinem Grundstück versäuberten» (in den Garten machten). Am 3. Oktober 2020 spannte er die Falle, bestückte sie mit einem Köder und legte sie in einem offenen Korb aus.

Wann genau das zweijährige Fuchsweibchen in die Falle ging, ist nicht klar. Es sei «mutmasslich über mehrere Stunden gefangen und eingeklemmt» gewesen, heisst es. Es habe mit seinem Kopf den Schliessmechanismus ausgelöst. «Das Tellereisen schnappte zu und drang mit den eisernen Spitzen in den Kopf- und Halsbereich der Fähe ein.» Auch habe das Tier versucht, sich zu befreien.

Gefunden und von ihren «schwersten Verletzungen im Hals-, Augen- und Kieferbereich» erlöst wurde sie am 7. Oktober um 8.45 Uhr. Es sei grässlich gewesen, sagte der Jagdaufseher damals. Urs Philipp, Leiter der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung, nannte den Vorfall eine «Riesensauerei».

Das Verschulden des Mannes sei erheblich, das Motiv stehe in keinem Verhältnis zum angewendeten Mittel, heisst es im Strafbefehl. Er habe bewusst und willentlich gehandelt, aber ohne direkten Vorsatz. Zugute gehalten wird ihm, dass er von Anfang an geständig war und Reue zeigte sowie sich «trotz schwerster Erkrankung ohne Perspektive» nicht aus der Verantwortung ziehen wollte.

Strafmindernd wirkte sich laut dem gültigen Strafbefehl auch aus, dass er aufgrund der Tat den Wohnort wechseln musste. Dies rechtfertige das Urteil von 180 Tagessätzen bedingt; laut Recherche der «Andelfinger Zeitung» hat er nur das Quartier gewechselt. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz können mit bis zu 20'000 Franken bestraft werden.

Verendete Krebse, totgebissene Katze

Am 26. Oktober 2018 verendeten mehrere Hundert Edelkrebse im Mederbach zwischen Oerlingen und Mar­tha­len (AZ vom 30.10.2018). Pflanzenschutzmittelreste waren über eine Meteorleitung ins Gewässer gelangt. Mitte Juni 2019 wurden einem Mann wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sowie wegen fahrlässiger Tierquälerei 500 Franken Busse aufgedrückt sowie die Verfahrenskosten auferlegt, die Geldstrafe von 1800 Franken jedoch bedingt ausgesprochen. Dies teilte die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Ein Urteil jüngeren Datums ist der Fall eines Windhundes, der eine Katze totbiss. Dieser Fall wurde – anders als die beiden anderen Vorfälle – am Bezirksgericht Andelfingen verhandelt. Dieses hatte den Mann freigesprochen, das Obergericht als zweite Instanz verurteilte ihn jedoch und erhöhte die Busse von 500 auf 800 Franken (AZ vom 28.8.2020 und 15.3.2022). (spa)

War dieser Artikel lesenswert?

Zur Startseite

Zeitung Online lesen Zum E-Paper

Folgen Sie uns