Weinland

Nein zur Antenne – Ortsbild würde massiv verändert

Einmal mehr hat sich der Gemeinderat gegen den Bau einer Handyantenne ausgesprochen – wegen des Ortsbilds. Kritisiert wird auch die Firma Sunrise, die vorgängig hätte auf die Gemeinde zukommen sollen.

von Roland Spalinger
10. März 2020

Neun Seiten umfasst der baurechtliche Entscheid der Gemeinde Henggart zum Gesuch der Telekommunikationsfirma Sunrise für den Bau einer Mobilfunkantenne. Dazu kommen vier Seiten Fachbericht des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Ener­gie­ und Luft (Awel). Erhalten haben das Kuvert nebst der Sunrise auch 164 Haushalte.

So viele haben sich die Möglichkeit gewahrt, gegen das Vorhaben rekurrieren zu könnten. Trotz Rechnung über 30 Franken für den baurechtlichen Entscheid dürfte sie der Inhalt jedoch gefreut haben: Der Gemeinderat verweigert die Baubewilligung für den 20 Meter hohen Antennenmast samt zugehöriger Sendetechnikanlage und auferlegt Sunrise die Gebühren von knapp 2200 Franken.

Das bestimmende Bauwerk
Aus technischen Gründen hätte nichts gegen die Antenne gesprochen. Das Awel schreibt in seiner Beurteilung, die Anforderungen der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV) würden erfüllt, das Projekt werde «unter Auflagen zur Bewilligung empfohlen». Der strengere Anlagegrenzwert werde rechnerisch eingehalten. «Um verbleibende Unsicherheiten auszuräumen», müsste an einem Ort mit empfindlicher Nutzung eine Abnahmemessung durchgeführt werden.

Um Strahlung geht es im Beschluss des Gemeinderats nur am Rand. Er hat sich am 25. Februar mit dem Gesuch befasst und argumentiert mit der Optik. Mit 20 Metern Höhe würde die Antenne sämtliche umliegenden Gebäude, die 12,5 bzw. nur 8,3 Meter hoch seien, «um ein Vielfaches» überragen und aufgrund der von allen Richtungen einsehbaren Positionierung und der Wuchtigkeit «als das räumlich bestimmende Bauwerk schlechthin» dominieren. Die Antenne würde die Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, in der sie zu stehen käme, ebenso negativ beeinträchtigen wie die angrenzende kantonale Landwirtschaftszone.

Und sie würde die nahe Wohnzone samt Kirchturm sichtbar dominieren. «Eine 20 Meter hohe Antenne derart in den Vordergrund einer das Ortsbild prägenden Kirche zu stellen, kann nicht zu einer befriedigenden Gesamtwirkung führen», schreibt der Gemeinderat. «Das Ortsbild würde damit massiv verändert, was (…) nicht bewilligungsfähig ist.»

Besser zwei kleinere
Im ablehnenden Entscheid kritisiert der Gemeinderat die Gesuchstellerin, die die Standortfrage vorgängig der Baueingabe mit der Gemeinde hätte diskutieren sollen. Denn gemäss verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung wäre es zweckmässiger, ein Gebiet mit zwei kleineren Antennen abzudecken als mit einer grösseren. «Das führt auch zu einer geringeren Strahlenbelastung.» «Die Beachtung dieses Grundsatzes ist auch vor dem Hintergrund der Einordnung entscheidend», heisst es weiter. An einem anderen Standort würde das Ortsbild weniger negativ geprägt.

Es ist nach 2010 und 2014 der dritte ablehnende Entscheid des Henggarter Gemeinderats zu diesem Antennen­standort («AZ» vom 13.9.2019). Weiterzüge an die nächste Instanz, das Baurekursgericht, gab es damals nicht. Und jetzt? «Die Rechtsmittelfrist läuft noch», sagt Mediensprecher Rolf Ziebold auf Anfrage. «Sunrise prüft noch den Weiterzug.» Laut einer früheren Aussage einer Sunrise-Sprecherin sind mehr als die Hälfte der baubewilligungspflichtigen Aus- und Neubauten von Antennenstandorten unter Opposition.

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