«Kirschbaum-Fall»: Ein erstes Urteil gefällt
Bezirksgericht - In erster Instanz ist die Haftung geklärt: Der Landwirt muss Schadenersatz und Genugtuung bezahlen für den Asylbewerber, der auf seinem Hof beim Kirschenpflücken vom Baum gefallen ist und seither im Rollstuhl sitzt. Das Urteil kann weitergezogen werden.
25. Januar 2019