Weinland

Teilerlaubnis für höhere Schlepps

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt erlaubt in der Region höhere Gleitschirmschlepps mit einer Winde. Einzig Stammheim nutzt sein Vetorecht, aus Rücksicht auf die Pferdesportler.

von Silvia Müller
26. Juni 2020

Die IG Schlaapfe besteht aus Mitgliedern des Delta- und Gleitschirmclubs Schaffhausen. Sie hat den Gemeinderat Stammheim um eine Bewilligung für den sogenannten Gleitschirmschlepp bis zur Ausklinkhöhe 350 Meter ersucht; bis zu einer Ausklinkhöhe von 150 Metern sind Schleppstarts ohne Genehmigung erlaubt. Doch zusätzliche Höhe gibt den Piloten mehr Zeit, um Thermik und Aufwinde zu suchen, und verringert so letztlich die Anzahl Startversuche.

Für Schleppfahrten eignen sich lange, übersichtliche Feldstras­sen in Ebenen. 800 bis 1000 Meter reichen aus, um die Piloten von einem Schleppfahrzeug mit Winde an einem Kunststoff­seil so weit in die Höhe zu ziehen, dass sie sich ausklinken und in den Gleitflug übergehen können.

«Sind gewohnt, auszuweichen»
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat der IG Schlaapfe einen speziellen Luftraum mit Zentrum über Wilen bei Neunforn zugewiesen. Im Radius von 4,1 Kilometern rund um Wilen können die Piloten Startstrecken an diversen Orten nutzen; dazu gehören auch solche in Stammheim. Das Bazl hat diese Bewilligung allerdings unter der Bedingung erteilt, dass die Zustimmung der Gemeinden im Perimeter vorliegt.

Mit der Ausnahme von Stammheim seien alle betroffenen Gemeinden mit höheren Schleppflügen einverstanden, sagt Urs Schaub aus Stein am Rhein, Präsident des Delta- und Gleitschirmclubs Schaffhausen – Ausweichvarianten seien also durchaus da. «Wir sind es gewohnt, auszuweichen. Zur Sicherheit müssen wir den Startort immer mit Rücksicht auf den Wind, auf die Art und Höhe der Bepflanzung und auf andere Aktivitiäten in der Nähe der Startstrecke wählen.»

Sein Vereinskollege Walter Stucki, der sich bei den Gemeinden um die Bewilligungen bemüht hat, präzisiert allerdings: Nur im Stammertal habe die IG Schlaapfe seit Jahrzehnten eine gute Startstrecke in Süd-Nord-Richtung. Wie Flugzeuge müssen Gleitschirme möglichst gegen den Wind starten können. Bei bestimmten Wetterlagen sei just diese «Piste» für die Piloten also weit mehr als nur «nice to have».

«Konfliktpotenzial mit Pferdesport»
Der Gemeinderat begründet seine Absage im Mitteilungsblatt: Stammheim sei ein eigentlicher Pferdesport-Hotspot mit diversen Pferdepensionen und der Reithalle in der Schelmengrueb. Der Gleitschirmschlepp berge ein erhebliches Konfliktpotenzial mit den Aktivitäten der Reiterinnen und Reiter. Der Gemeinderat gewichte deshalb deren Interessen an der sicheren Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung höher als die Anliegen der Gleitschirmpiloten. Er weise aber ausdrücklich darauf hin, dass es für Schlepps bis 150 Meter über Boden weiterhin keinerlei Bewilligung brauche, weder vom Bazl, noch von der Gemeinde.

 

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