Weinland

Vorstand will Abstimmung über AWH wiederholen

Der Vorstand des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Er sieht eine gemeinnützige AG aber als richtige Rechtsform und will nochmals abstimmen lassen.

von Roland Spalinger
17. Dezember 2021

Mit einem Jahr Verspätung könnte das Alterswohnheim Flaachtal doch noch eine gemeinnützige Aktiengesellschaft werden. Wie der Vorstand des Zweckverbands mitteilt, akzeptiert er das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 11. November; demnach ist die Abstimmung vom 13. Juni 2021 bezüglich Rechtsformänderung ungültig.

Der AWH-Vorstand will die gleiche Frage aber erneut zur Abstimmung bringen – wenn die Gemeinderäte der sechs Zweckverbandsgemeinden Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dorf, Flaach, Henggart und Volken dies auch so sehen. Bis Ende Januar 2022 sollen sie sich äussern. Vorbehältlich dieser Zustimmung sei frühestens im Herbst 2022 mit einer Neuansetzung der Urnenabstimmung zu rechnen, heisst es weiter.

Trotz Dreiviertelmehrheit ungültig
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinden dies wollen. Für die Abstimmung am 13. Juni hatten sie die Ja-Parolen herausgegeben. Und rund drei Viertel der Stimmberechtigten hatten die Frage nach der Umwandlung des Zweckverbands in eine gemeinnützige AG mit Ja beantwortet.

Aber eben: Das Resultat ist ungültig. Das Verwaltungsgericht hat der Stimmrechtsbeschwerde des ehemaligen Gemeindepräsidenten von Volken, Martin Keller, auf ganzer Linie Recht gegeben («AZ» vom 19.11.2021). Nicht nur hielt es fest, dass der Zweckverbandsvorstand die Bevölkerung einseitig informiert und dabei das Gebot der Sachlichkeit verletzt habe, sondern monierte auch einen formellen Fehler. So hätte nicht der Vorstand des Zweckverbands die Abstimmung ansetzen dürfen. Dafür zuständig gewesen wären die Gemeinderäte der Zweckverbandsgemeinden. Entscheidend ist dies auch darum: Ein Nein einer Gemeinde hätte genügt, die ganze Vorlage abzulehnen.

Überzeugung drang «zu stark» durch
Auf Basis dieses Urteils habe der Vorstand seine verbreiteten Informationen analysiert und kritisch hinterfragt, heisst es in der Mitteilung von Mittwoch. «Dabei ist er zur Einsicht gelangt, dass die Botschaften in ihrer Summe tatsächlich zu stark auf die Vorteile der Vorlage fokussierten und umgekehrt die möglichen Nachteile zu wenig gewichteten.» Den Grund für dieses Versäumnis ortet der Vorstand in seiner festen Überzeugung, mit der angestrebten Rechtsformänderung im Sinne der Bewohnenden und der Bevölkerung zu handeln. «Diese Überzeugung ist in der Information letztlich zu stark durchgedrungen.»

Bei einer Wiederholung der Abstimmung will der Vorstand laut Mitteilung bestrebt sein, «alle formellen Vorgaben zu erfüllen und ausgewogen zu informieren». Dem Verbandsvorstand sei es wichtig, zu betonen, dass für ihn das Wohl der Bewohner und der Belegschaft im Alterswohnheim sowie die Interessen der Bevölkerung an oberster Stelle stehen und sein Handeln bestimmen.

Gut ausgelastet

Die 41 Betten des AWH Flaachtal sind gut ausgelastet. Wie das Heim auf Anfrage sagt, liegt die durchschnittliche Bettenbelegung der Jahre 2016 bis 2020 zwischen 94 und 96 Prozent. Leerstände habe es vor allem im Vierbettzimmer gegeben.

2019 wurden die Betten zu 37 Prozent von Bewohnerinnen und Bewohnern der sechs Zweckverbandsgemeinden belegt, 2020 stieg der Wert auf 40 Prozent. 2016 (224'000), 2017 (94'000) und 2019 (11'000 Franken) schrieb das AWH Flaachtal Gewinne, 2018 (117'000) und 2020 (64'000 Franken) Verluste. Ertrags- oder Aufwandüberschüsse verteilen sich gemäss festgelegtem Schlüssel auf die sechs Zweckverbandsgemeinden. (spa)

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