Weinland

23 Stimmen haben entschieden

Das Alterswohnheim wird nicht vom Zweckverband in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Dorf sagte als einzige Gemeinde Nein und fegte damit die Vorlage vom Tisch.

von Christina Schaffner
29. November 2022

Die Entscheidung ist am Sonntag an der Urne gefallen: Der Zweckverband Alterswohnheim Flaachtal kann nicht in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Alle sechs am Zweckverband beteiligten Gemeinden hätten dieser Rechtsformänderung zustimmen müssen. Während die Bürger in Berg und Buch am Irchel, Flaach sowie in Henggart jeweils klar dafür stimmten, fegte Dorf die Vorlage vom Tisch. 23 mehr Nein- als Ja-Stimmen brachten die gesamte Vorlage zu Fall. Knapp war es aber auch in Volken: Nur zwei mehr Ja- als Nein-Stimmen wurden in die Urne gelegt.

Bei der zweiten Frage, ob bei einer Annahme die eigene Gemeinde als Aktionärin Anteile zeichnen soll, sagten neben Dorf auch die Volkener Bürger Nein. Doch dies hat nach der Ablehnung der gemeinnützigen Aktiengesellschaft keinerlei Bedeutung mehr.

Enttäuschter Gemeindepräsident
Dorfs Gemeindepräsident Patric Eisele zeigte sich bei Bekanntgabe des Wahl­ergebnisses enttäuscht, dass ausgerechnet seine Gemeinde die Rechtsformänderung verhindert. Er hatte sich selbst vor Jahren als Vorstandspräsident des Alterswohnheims Flaachtal aktiv für diese Rechtsformänderung eingesetzt. Wegen der Uneinigkeit der Gemeinden und der Trägheit, mit der diese Entscheidungen treffen, hatte er sein Amt wieder abgegeben – wie zwei andere Präsidenten auch. Inzwischen ist Patric Eisele als Gemeinderat wiederum delegiertes Mitglied im Vorstand.

Gegenwind hatte die In­itia­ti­ve in Dorf vor allem durch ein Flugblatt bekommen. Fast die gesamte Rechnungsprüfungskommission der letzten Amtsperiode hatte es unterzeichnet. Alle langjährig engagiert in der Gemeinde – als frühere Gemeinderäte, Gemeindepräsident oder Kirchenpflegepräsident. Ein zweites Flugblatt der Befürworter konnte dem wohl zu wenig entgegensetzen (AZ vom 8.11.2022 und 18.11.2022).

Eigener Haushalt und neue Statuten
Die Entscheidung des Volkes sei massgebend, hatte im Vorfeld Marcel Staub, Gemeinderat in Volken und Mitglied im Zweckverbandsvorstand, gesagt. Was das bedeutet, wird die Zeit zeigen. Sicher ist, dass nun wegen der neuen Gemeindeordnung möglichst rasch ein eigener Finanzhaushalt erstellt und die Statuten angepasst werden müssen.

Eine erste Abstimmung im Juni 2021 war zwar zugunsten der Rechtsform­änderung ausgefallen, vom Verwaltungsgericht aber aufgrund eines zuvor eingereichten Stimmrechtsrekurses für ungültig erklärt worden. Sie hätte von den Gemeinden und nicht vom Zweckverband selbst durchgeführt werden müssen. Auch die Informationen dazu seien zu positiv dargelegt worden (AZ vom 19.11.2021).

Trägheit und die langwierigen Prozesse eines Zweckverbands hatten den Vorstand dazu bewogen, die Rechtsform­änderung in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft vorzunehmen. An den Grundbedingungen ändert sich nun nichts. Bei Informationsveranstaltungen äusserten sich Vorstandsmitglieder dahingehend, dass wegen der unterschiedlichen Ansichten seit acht Jahren nichts passiere, was Verbesserungen in dem stark sanierungsbedürftigen Alterswohnheim herbeiführen würde. Eine Dusche für eine Etage und undichte Fenster sind nur einige Mängel im über 40-jährigen Gebäude.

Ein Pluspunkt der abgelehnten Rechtsformänderung könnte nun aber sein, dass damit der Standort nicht fixiert ist, wie dies bei einer gemeinnützigen AG festgeschrieben worden wäre. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, an einem anderen Standort in einer anderen Gemeinde ganz neu zu bauen.

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