Weinland

Erster Vogelgrippefall des Winters trifft Oerlinger Ried

Ein um Weihnachten am Oerlinger Ried verendeter Schwan wies das Vogelgrippevirus auf. Dem Veterinär­amt waren gestern noch keine weiteren Fälle bekannt. Die Geflügelhalter wurden direkt informiert.

von Silvia Müller
05. Januar 2024

Der tote Höckerschwan sei am 25. Dezember 2023 gefunden worden, beantwortete das Veterinäramt des Kantons Zürich gestern die Anfrage der AZ: «Am 28. Dezember erhielten wir den Befund, dass der Schwan mit dem Vogelgrippevirus H5N1 infiziert war, und am 3. Januar wurde bestätigt, dass es sich um den hochansteckenden HPAI-Stamm handelt.» Weil nur ein einzelnes Tier eingesammelt und getestet werden musste, habe es dafür keine lokalen Einsatzkräfte gebraucht. Bis gestern, Donnerstagnachmittag, seien dem Veterinäramt keine weiteren toten Wildvögel gemeldet worden.

Damit gilt im Kanton Zürich zurzeit einzig rund um das Oerlinger Ried eine Kontroll- und eine Beobachtungszone von einem respektive drei Kilometern Radius. Die betroffenen Tierhaltenden und Gemeinden wurden am 29. Dezember über die vorgeschriebenen Biosicherheits-Massnahmen informiert. Je früher und konsequenter diese umgesetzt würden, desto grösser sei die Chance, dass es nicht zu einer Einschleppung des hochpathogenen HPAI-Virus in die Tierhaltungen komme, so das «Vetamt». Zum heutigen Tag seien keine verlässlichen Aussagen über die Dauer der Einschränkungen möglich: «Wir müssen die Entwicklungen abwarten.» Entscheidend sei, den  Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu verhindern und das Virus nicht über Bekleidung, Schuhe und Gerätschaften in die Tierhaltungen einzuschleppen.

Schon letzten Winter trat die Vogelgrippe in der Region auf, damals in privaten Tierhaltungen und mit einschneidenden Folgen für die auf engen Raum zusammenlebenden Haustiere: Im November 2022 im Entenweiher bei Seuzach und im Februar 2023 im Müliweiher in Trüllikon. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich das Virus unter den Wildvögeln an den frei zugänglichen Weihern verbreitet.

Gericht verurteilte Vogelgrippe-Massnahmengegner

Weil ein Permakultur-Bauer die obligatorischen Massnahmen zum Schutz gegen Vogelgrippe ignorierte, verurteilte ihn das Winterthurer Bezirksgericht Anfang November 2023 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Tierseuchengesetzgebung. Die Busse beträgt 1500 Franken. Der 40-Jährige sagte, die Massnahmen würden zu viel Aufwand bedeuteten und seiner alternativen Ideologie widersprechen. Hätte er sie mit seinen 30 Hühnern umgesetzt, wäre Permakultur nicht möglich gewesen. «Die vom Bund verordneten Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe sind einzuhalten», stellte der Richter klar. In der Nähe des Hofs waren Tiere an H5N1 erkrankt. Der Standort des Permakultur-Hofs lag in der Überwachungszone, in der strenge Schutzmassnahmen galten. (sda)

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